ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(29.01.2013) Seit dem 1. Januar 2013 müssen auch in Bayern alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Vorhandene Wohnungen sind spätestens bis zum 31. Dezember 2017 nachzurüsten. Das besagt die novellierte bayerische Bauordnung. Demnach muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de