Es geht hinsichtlich der Motorsäge nicht um Bevormundung, sondern um Haftungsfragen im Falle eines Unfalls.
Frage an die Profis: Was passiert, wenn ein Hobbytischler (ohne entsprechende Ausbildung) in Eurem Betrieb seine Hand in die laufende Hobelmaschine gesteckt hat?
Das hat mit Bevormundung überhaupt nichts zu tun:
In meiner Lehre hat einer der Meister beim Abrichten die Gliederabdeckung an der Maschine ganz weggeklappt; ein Moment der Unachtsamkeit beim Abwischen der Späne des Aufgabetisches mit der Hand über die laufende Hobelwelle.
Eine Bauherrin stand zum Glück 10 m weiter im Bankraum: Hauptberuf Notärztin...
In allen Betrieben in den ich gearbeitet habe, durfte
niemand ohne Maschinenschein und Einweisung die Maschinen benutzen. Die Auszubildenden durften im abgeschalteten (stromlosen) Zustand höchstens saubermachen, und nach absolvieren der Maschinenlehrgänge nur unter Aufsicht selbst bedienen.
Für Betriebsfremde bestand meistens sogar ein totales Verbot, die Maschinenräume zu betreten.