Scheinselbständigkeit??

Flipp

ww-fichte
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Hallo zusammen.

Habe mal ein paar fragen an Euch.
Ich habe einen bekannten, der eine Schreinerei hat.
Er hat viel Arbeit, will aber niemand einstellen, fragt mich nicht warum.
Schätze wegen hohe Kosten u.s.w.
Nun meine Frage?

Ich bin Schreinermeister, und arbeite als Angestellter in einem Betrieb.
Es wurde mir der Vorschlag gemacht ( von meinem Bekannten), ich solle mich selbständig machen, und bei meinem bekannten Arbeiten. Ich soll die Produktion übernehmen, er würde mir helfen und noch die Aufträge abwickeln, weil er nicht beides gleichzeitig mehr machen kann. Ich würde also eine Rechnung an meinen Bekannten schreiben über die Leistungen.
Wie mir von meiner Meisterschule noch bekannt ist, ist dies als Scheinselbständigkeit zu bewehrten, und das nicht so ausführbar ist.
Nun kommt mein Bekannter und sagt, er habe einen Fliesenlegerkumpel, der dies auch praktiziert.
Der Fliesenlegermeister hat einen 2 Fliesenlegermeister der Ihm hilft, aufträge abzuwickel, Fliesen zu legen u.s.w. was halt ein Fliesenleger macht.

Ich bin völlig verwirrt, weil mir keine Behörde eine aussagekräftige Antwort geben kann, genauso wenig das Internet. Ihr seid meine letzte Rettung!!!

-Andere Frage noch.
Ich würde mich trotzdem gerne Selbständig machen, unabhängig vom oben geschilderten Fall, und würde gerne von euch erfahren, was ihr so für Rechtsformen gemacht habt, und was ihr mir empfehlen könnt.

Nun aber mal ende mit den vielen Fragen.
Würde mich über Antworten von euch freuen.

Gruß Alex
 

weber83

ww-birnbaum
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Hi,

hört sich für mich nach einer Art freiberuflicher Tätigkeit an.
Die gesetzliche Difinition: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischen Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt"

Nach meiner Interpretation schließ das eine handwerkliche Tätigkeit aus.

Evtl. kommt dann nur eine freiberufliche Anstellung als Bauleiter in Frage.
Eine Liste freier Berufe findest Du im Internet und weiter Informationen beim Bundesverband Freier Berufe. Startseite

Vieleicht konnte ich Dir ein wenig helfen.
 

Heinz

ww-birke
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Scheinselbständigkeit

Hallo Alex,

der Begriff Scheinselbständigkeit ist auf Wikipedia sehr schön beschrieben.

Was Du da vorhast ist eindeutig eine nicht selbständige Tätigkeit, egal was Dein Kumpel über seinen Fliesenlegerkumpel und dessen Helfer sagt. Das geht ein Jahr lang gut, dann wird Dir das Finanzamt unangenehme Fragen stellen....

Von freiberuflicher Tätigkeit kann auch nicht die Rede sein, denn in einem Handwerksbetrieb zu stehen und handwerklich Möbel u.ä. herzustellen, ist eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit.

Viel Erfolg wümscht

Cornelius
 

schorsch

ww-robinie
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Hallo,
ich verstehe das Problem nicht. Du meldest deine Selbstständigkeit beim Gewerbeamt und der Handwerkskammer an. Als Schreinermeister dürftest du da keine Probleme haben. Der Rest kommt von selbst. Du wirst dann bald was vom Finanzamt, der Kranken.- und Rentenversicherung hören. Außerdem suchst du dir am besten gleich einen fähigen Steuerberater und schließt zumindest eine Haftpflichtversicherung ab.
Nun kannst du bei deinem Bekannten arbeiten und im Rechnungen schreiben. Du hast nur ein Problem. Da du nun alle Kosten und Risiken selbst trägst, kannst du nicht mehr für ein paar Euro arbeiten. Ob dies deinem Bekannten auch gefällt ist eine andere Sache.
Gruß Georg
 

Unregistriert

Gäste
Scheinselbständigkeit

Hallo,
Alex hat recht mit das ist eine Scheinselbständigkeit wenn du nur für diesen eine arbeitest, ob das Finanzamt etwas dagegen hat weiß ich allerdings nicht, die (Finanzamt) sind allerdings recht auskuntsfreudig. Man sollte natürlich nicht gleich mit der Tür in's Haus fallen und sagen das man dies selbst vor hat!!

Sonst ist das gang und gebe das man Tischlerkollegen in ihrer Werkstatt aushilft, solange man seine eigenen Kunden hat!

Gruß Dirk
 

Flipp

ww-fichte
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Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Habe mich derzeit mit der Handwerkskammer in Verbindung gesetzt.
Ich habe nun ein schreiben bekommen, was nicht eindeutig sagt, das dieses vorgehen falsch ist.
Muss mir aber erst mal alles genau durchlesen, und das ist gar nicht so einfach, weil mal wieder alles so Brürokratendeutsch geschrieben ist.

Melde mich wieder.
Bin auf weitere Antworten von euch gespannt.
Grüße Alex
 

Wurm2008

ww-fichte
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29. Oktober 2008
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17
Hallo Alex,

die Krankenkasse kann und muß Dir exakte Auskünfte geben, weiss ich selber, ebenso
gibt es gute Auskünfte bei der IHK. Desweiteren sind es auch Versichrungen (Haftpflicht)
wo genau beschrieben ist, welchen Prozentsatz Du höchstens für einen Auftraggeber leisten
darfst. Hab ich selber, glaube ca. 70%. Deine Betriebshaftpflicht hättest Du dann bei einem
Schadensfall umsonst eingezahlt, sagt bei Abschluß kaum einer. Muß mann heute alles
selber wissen, leider.

Gruß
 
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