Flipp
ww-fichte
Hallo zusammen.
Habe mal ein paar fragen an Euch.
Ich habe einen bekannten, der eine Schreinerei hat.
Er hat viel Arbeit, will aber niemand einstellen, fragt mich nicht warum.
Schätze wegen hohe Kosten u.s.w.
Nun meine Frage?
Ich bin Schreinermeister, und arbeite als Angestellter in einem Betrieb.
Es wurde mir der Vorschlag gemacht ( von meinem Bekannten), ich solle mich selbständig machen, und bei meinem bekannten Arbeiten. Ich soll die Produktion übernehmen, er würde mir helfen und noch die Aufträge abwickeln, weil er nicht beides gleichzeitig mehr machen kann. Ich würde also eine Rechnung an meinen Bekannten schreiben über die Leistungen.
Wie mir von meiner Meisterschule noch bekannt ist, ist dies als Scheinselbständigkeit zu bewehrten, und das nicht so ausführbar ist.
Nun kommt mein Bekannter und sagt, er habe einen Fliesenlegerkumpel, der dies auch praktiziert.
Der Fliesenlegermeister hat einen 2 Fliesenlegermeister der Ihm hilft, aufträge abzuwickel, Fliesen zu legen u.s.w. was halt ein Fliesenleger macht.
Ich bin völlig verwirrt, weil mir keine Behörde eine aussagekräftige Antwort geben kann, genauso wenig das Internet. Ihr seid meine letzte Rettung!!!
-Andere Frage noch.
Ich würde mich trotzdem gerne Selbständig machen, unabhängig vom oben geschilderten Fall, und würde gerne von euch erfahren, was ihr so für Rechtsformen gemacht habt, und was ihr mir empfehlen könnt.
Nun aber mal ende mit den vielen Fragen.
Würde mich über Antworten von euch freuen.
Gruß Alex
Habe mal ein paar fragen an Euch.
Ich habe einen bekannten, der eine Schreinerei hat.
Er hat viel Arbeit, will aber niemand einstellen, fragt mich nicht warum.
Schätze wegen hohe Kosten u.s.w.
Nun meine Frage?
Ich bin Schreinermeister, und arbeite als Angestellter in einem Betrieb.
Es wurde mir der Vorschlag gemacht ( von meinem Bekannten), ich solle mich selbständig machen, und bei meinem bekannten Arbeiten. Ich soll die Produktion übernehmen, er würde mir helfen und noch die Aufträge abwickeln, weil er nicht beides gleichzeitig mehr machen kann. Ich würde also eine Rechnung an meinen Bekannten schreiben über die Leistungen.
Wie mir von meiner Meisterschule noch bekannt ist, ist dies als Scheinselbständigkeit zu bewehrten, und das nicht so ausführbar ist.
Nun kommt mein Bekannter und sagt, er habe einen Fliesenlegerkumpel, der dies auch praktiziert.
Der Fliesenlegermeister hat einen 2 Fliesenlegermeister der Ihm hilft, aufträge abzuwickel, Fliesen zu legen u.s.w. was halt ein Fliesenleger macht.
Ich bin völlig verwirrt, weil mir keine Behörde eine aussagekräftige Antwort geben kann, genauso wenig das Internet. Ihr seid meine letzte Rettung!!!
-Andere Frage noch.
Ich würde mich trotzdem gerne Selbständig machen, unabhängig vom oben geschilderten Fall, und würde gerne von euch erfahren, was ihr so für Rechtsformen gemacht habt, und was ihr mir empfehlen könnt.
Nun aber mal ende mit den vielen Fragen.
Würde mich über Antworten von euch freuen.
Gruß Alex