Rundung an Fachbôden

KON

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Hallo,weiss jemand ob es einen DIN Auszug gibt,der zur Aussage bringt,dass Fachbôden in Oefentlichen Bereichen(Berufsschule)abgerundet sein mússen,bzw nicht scharfkantig sein dúrfen.
 

khr

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Hallo Kon,

eine DIN gips da sicherlich nicht, aber vielleicht U V V-en von der Berufgenossenschaft, aber auch da habe ich noch nix von gehört.

Was ist denn das Problem ?

gruß khr
 

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khr schrieb:
Hallo Kon,

eine DIN gips da sicherlich nicht, aber vielleicht U V V-en von der Berufgenossenschaft, aber auch da habe ich noch nix von gehört.

Was ist denn das Problem ?

gruß khr

Hallo Herr Ries,
ich hab etwas gefunden in der UVV fúr Schulen.Sehr eindeutig.Wir produzieren ca.500 Einbauschränke fúr eine Berufsschule und der Bauherr will,dass die Fachbôden scharfkantig ausgefúhrt werden.Fúr uns ist es Fertigungstechnisch einfach rationeller,wenn wir diese Kanten einfach mit der Kantenmaschine abrunden.Auserdem kann das wirklich bei der Abnahme ein problem darstellen,weil die Kanten Messerscharf sind.

Danke fúr den Guten Tipp

Konrad N.
 

derdad

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Ja, ja die Bauherrn.
Das mit scharfkantig kenn ich auch. Und die Platten bündig mit den Fronten. Und, und...........
Mir hat aber auch noch kein Bauherr/Architekt/Innenraumverplaner den Vorteil von scharfkantig und fláchenbündig sagen können.
Aber so ist nun mal das Leben.
gerhard
 

khr

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Moin.

Es ist letztendlich egal ob es eine Norm zum Thema gibt oder nicht. Bei Unfallverhütungsvorschriften ist es etwas anders. Ihr könnt mit dem Auftraggeber vereinbaren was ihr wollt, Hauptsache dass es schriftlich passiert. Ausnahmen sind, wenn Gefahr für Leib und Leben bestehen durch Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik, also der Normen (zB Treppenbau: Änderungen am Steigungsverhältnis etc.) Habt ihr gegen die Ausführungswünsche des Kunden berechtigte Bedenken, so müßt ihr die gemäß der VOB anmelden.

Wenn der Bauherr scharfkantige Böden haben will, dann formuliert ihr dies schriftlich und lasst es uch vom Auftraggeber unterschreiben. Wohlbemerkt vom Auftraggeber.

Ihr schreibt, daß "normalerweise" die Schmalflächenbeschichtungen einen Radius von 2 oder 3 mm erhalten und ihr auf speziellen Wunsch die Kanten rechtwinkelig fertigt. Die entstehenden Mehrkosten könnt ihr dann ja auch beziffern.

Grüßle ! khr
 

raftinthomas

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hallo klaus-hermann,

eigentlich bin ich mit dir d'accord. aber kollege spiekers(?) schleuderte mir neulich mal entgegen, dass normen berücksichtigt werden müssten, wenn sie üblicher und anerkannter stand der technik seinen, egal was vereinbart sei.
was ich aber auch anzweifel, dann könnte man ja "nie" vom standard abweichen.
btw: ich machen (abs)kanten immer mit 45° fase. find ich schöner.
 

carsten

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Hallo

mach ein Muster mit sehr scharfer Kante, fahr auf dem Weg zur Mustervorstellung beim Metzger vorbei, nimm ne Siedewurst mit und demonstrier mit der Wurst wie scharf die Kante ist (Einritzen der Pelle), klappt besser wenn die Pelle durch ordentlich Druck unter Spannung steht. Das sollte überzeugend wirken.
Alternativ mit dem Direktor, Schulträger usw. reden damit die beim Bauherrn noch ein Wort gegen scharfkantig einlegen.
Oder einfach behaupten das das nach DIN oder Fachinformation nicht zulässig ist, da es gerade in öffentlichen Gebäuden (und als solche würde ich eine Schule bezeichnen) auf eine Minimierung von Unfallgefahren zu achten ist.
Letzter Trumpf ist dann der Preis. Sprich von einem deutlichen Mehrpreis wegen zu erwartenden manuellen Nacharbeiten. Wenn er dann noch nicht umschwenkt ist das letztendlich Verschwendung von Steuergeldern, denn für die Funktion ist das völlig uninteressant ob das Scharfkantig oder mit der bekannten 2 mm Rundung ist.
 

khr

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@ rafinthomas:

bei sicherheitsrelevanten Fragen (wie zB die oben zitierte Treppe) kann man nicht so ohne Weiteres auf die Norm und die aRdT "verzichten".

Beispiel: Wenn ein Kunde Dir unterschreibt, daß er Treppenstufen aus 19mm Spanplatte haben will und Du baust ihm die ein und einer verreckt weil die durchbrechen, bist DU der Doofe, nicht der Bauherr.

@ Carsten
Eine Wurst zu kaufen, die kurz vor´m Explodieren ist weil das Fleisch oder die fleischähnliche Masse (im Prinzip reden wir von sterblichen, verwesenden aber gewürzten Überresten von Tierleichen) darin schon drei Jahre alt ist, stellt ja kein Problem dar. Aber warum ? Wenn der Kunde scharfe Kanten will, dann lass ihn doch und versuche nicht, ihn vom Gegentum zu überzeugen. Du mußt nur zusehen, daß keine haftungsrelevanten Fragen auftauchen, die Dir angekreidet werden können, eben wie die oben genannten Treppenstufen.

Schneetrteibengruß ! khr
 

Mik_Don

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Hallo,

habe das Thema mit Interesse verfolgt und auch dazu eine Frage:

Gibs im Gastronomie auch eine Vorschrift über die Kantenbearbeitung.
Ich arbeite hier oft mit gebrochenen Kanten - kleine Fase mit dem Schleifpapier....
Besonders an einer Garderobenwand, deren Hutablage auf Kopfhöhe ist, hatte bzw. habe ich ein bischen Bedenken.

Gruss Michael
 

carsten

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Hallo

Nein keine Wurst die kurz vorm Platzen steht oder schon wieder ein Eigenleben entwickelt hat, sondern ne frische vom Fleischerfachbetrieb.
Die Wurst soll halt als Ersatzfinger herhalten um zu demonstrieren wie scharfkantig so ne Kante ein kann. Die Spannung der Pelle kann man z.b. etwas erhöhen indem man die Wurst etwas biegt oder etwas fester in die Hand nimmt und so ein wenig quetscht.
Ich würde nicht danach gehen das, wenn der Kunde unbedingt will, er auch ne scharfe Kante bekommt. Hier sehe ich die beratende Funktion des Schreiners auf Bedenken oder gar Gefahren die mir bekannt oder zumindest erkennbar scheinen hinweise.
Da wir immer mehr amerikanische Verhältnisse bekommen könnte ich gern darauf verzichten irgendwann von der Mutter eines, ach so behüteten Schülers in Regress genommen zu werden, weil dieser sich an einer solch scharfen Kante verletzt hat und die Schule jede Verantwortung ablehnt.
 
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