Richtlinie/Norm für zulässige Schäden/Astlöcher/Harzgallen sichtbare Leimholzdecke

world-e

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Hallo zusammen,


Gibt es eine Richtlinie/Norm bzw. kann mir die jemand nennen, die aussagt, welche Makel, Astlöcher, Harzgallen in einer sichtbaren Leimholzdecke noch zulässig sind? Bei uns wurden verschiedene Astlöcher und Harzgallen von der Zimmerei ausgebessert, die auch unsere Bauüberwachung bemängelt hat. Allerdings wurden diese Makel für mein Empfinden nur lieblos mit Spachtelmasse zugeschmiert. Auf jeden Fall ist die Spachtelmasse sehr oft uneben, löchrig und teilweise auch nicht lochfüllend. Wie sollte so etwas aussehen bzw. sollte so etwas nur durch Ausbohren und Einsetzen von Holzstopfen ausgebessert werden? Bauüberwachung ist ebenfalls informiert, trotzdem wäre es gut, etwas in der Hand zu haben, auf was man sich beziehen kann.

Vielen Dank
 

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Besserwisser

ww-robinie
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Leimholzdecke? Alsno ne Decke aus Leimbindern?
Wenn ja- das sind Leimbinder, kein Möbelholz. Entsprechend gelten auch die für Leimbinder gültigen Normen. Und die interessieren solche optischen Kinkerlitzchen nicht, es sei denn, da ist explizit etwas anderes vertraglich vereinbart. Die Bauaufsicht interessiert das bestimmt auch nicht, wieso auch, statisch ist das nicht relevant.
 

world-e

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Wie die genauen Begrifflichkeiten sind, weiß ich nicht. Es ist auf jeden Fall die tragende Zwischendecke zwischen EG und OG in einem neugebauten Holzständerhaus. Und im EG bleibt sie als sichtbare Decke
 

carsten

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Hallo

sehe da auch wenn ein optisches "Unschön" . Die Bauaufsicht prüft weniger die optik als die Statik und da sind solche Stellen nicht relevant.
Entscheidend ist welche Qualität die Sichtseite haben soll.
Gibt es dazu Unterlagen üblich wären so Angaben wie AB, B, BC, so die DIN EN 13017-1 zu Grund gelegt wurde.
Ansonsten erfolgt die Beurteilung aus normaler Sicht und unter üblichen Lichtbedingungen.
 

Mitglied 30872

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Er schreibt von der Bauüberwachung und meint damit möglicherweise die Bauleitung. Von der Bauaufsicht, sprich von der Bauaufsichtsbehörde, hat er doch garnichts geschrieben.
 

ölfisch

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Und die interessieren solche optischen Kinkerlitzchen nicht...

Denkste, wa? :emoji_wink:

Im ernst: wir sind im Land der Dichter, Denker und Din-Normen:

KVH: Seite 3 (KVH Sichtqualität)
Leimbinder:Hier steht die Din
und
Hier noch mal zusammengefasst

Also im großen und ganzen ist das wahrscheinlich zu tolerieren. Aber mit Sicherheit kann man das besser retuschieren, ich würde das so hinbekommen das man die Fehlstellen suchen muss. (Bin aber auch Tischlermeister)
Eigentlich ein schlechtes Zeichen dass das so "dahingehuddelt" wurde (verschlimbesserung).

Besten Gruß

M.
 

world-e

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Vielen Dank für die Infos. Auf meinen Unterlagen steht nirgends etwas bezüglich einer Norm oder irgendwelchen Qualitätsstufen. Der Vertrag wurde zwischen meinem Bauunternehmen und der Zimmerei geschlossen. Ich habe einen Vertrag mit dem Bauunternehmen. Da muss ich diesbezüglich nachfragen.

Es ist die Bauleitung und keine Behörde oder Ähnliches.
 

falco

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Was ist denn diese Leimholzdecke genau?

Sicherlich keine nebeneinader gelegten Leimbinder.

Das sieht aus wie eine Profilschalung aus Leimholz damit die einzelnen Bretter breiter werden. Und die unterliegen doch den Sortierungsklassen wie carsten schon genannt hat.

Handhabe hast du ja lediglich gegenüber deinem Unternehmen und wenn in den Verträgen keine Qualität angegeben ist, wird eine übliche Qualität maßgebend. Welche das nun ist, kann man sich sicher drüber streiten.
 

Clemens J.

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Hallo ölfisch,


Denkste, wa? :emoji_wink:

Also im großen und ganzen ist das wahrscheinlich zu tolerieren. Aber mit Sicherheit kann man das besser retuschieren, ich würde das so hinbekommen das man die Fehlstellen suchen muss. (Bin aber auch Tischlermeister)
Eigentlich ein schlechtes Zeichen dass das so "dahingehuddelt" wurde (verschlimbesserung).

Besten Gruß

M.

wäre schlecht, wenn du das als Tischlermeister nicht besser könntest. Im verbauten Zustand an der Decke ist das dann aberr auch nicht mehr so lustig, Astlöcher auszubohren oder auszufräsen, oder die Harzgallen auszufräsen Schiffchen einzuleimen und danach bündig zu machen. Wenn die Decke schon behandelt ist, ist es sowieso sehr bescheiden.
Sowas muss man vor der Montage, bzw. vorder Oberflächenbehandlung angehen.

Hinzu kommt, das waren Zimmermänner und keine Schreiner das ist wenn es um Ausflicken geht eh wie "Tag und Nacht".

Gruß Clemens
 

world-e

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Es sind Elemente, die ca. 50cm breit und 14cm stark sind. Sie überspannen die gesamte Hausbreite und haben Nut und Feder. Die Geschossdecke zwischen EG und OG. Weiß nicht wie ich es besser erklären soll. Anbei ein Bild von einem dieser Elemente beim Hausstellen. Die Unterseite bleibt sichtbar.
 

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falco

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Ahh Brettsperrholz Binder. Leimholzdecke sagte mir gar nichts.

Die kann man ja nur in si oder nsi Qualität bestellen.

Und wenn das schon die schlimmsten Stellen sind, die auf deinen Fotos, dann ist das definitiv si und das wäre zu tolerieren.

Nichtsdestotrotz hätte man sich natürlich etwas mehr Mühe beim spachteln geben können, aber da wird man nichts erreichen. Wenn es Euch zu sher stört macht ihr das lieber selbst wenn der Innenausbau fertig ist.
 

world-e

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Das Problem mit den Begrifflichkeiten. Ich kann leider nur weitergeben, wie man es mir als Laie genannt hat. Dann weiß ich leider den Fachbegriff nicht. Vor allem da es ja auch regional unterschiedliche Bezeichnungen gibt. Das fängt ja schon bei Tischler und Schreiner an.
Die Decke ist auf jeden Fall in Sichtqualität. So wie die gezeigten Löcher zugeschmiert worden sind, hätte ich das als Nichtfachmann auch hinbekommen bzw. besser. Mal schauen, was der Bauleiter meint. Ist aber immer gut, wenn man etwas in der Hand hat, auf was man sich beziehen kann.
Danke
 

carsten

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Hallo

das ist der Krux mit den Zimmerleuten die beachten selten die Optik. Wenn nix in den Unterlagen steht wird es wohl schwierig Nachbesserung zu verlangen.
Das optisch schöner zu machen ist mgl. Die Frage ist ist die Decke gänzlich unbehandelt und auch noch nicht durch Lichteinwirkung nachgedunkelt. Wenn diese Stellen mit Astflicken und oder Harzgallenflicken ausgebessert werden werden diese Stellen plangeschliffen. Zwangsläufig bekommt auch die nähere Umgebung der Stellen auch in Kontakt mit dem Schleifmittel und könnte dann heller erscheinen als die Umgebung. Das fällt mitunter dann mehr auf als die jetzt unschön gespachtelten Stellen.
Zeitaufwändig ist das im Nachhinein auch noch ( Arbeiten über Kopf).
Auf der andern Seite steht die Frage wie deutlich sieht man die Stellen und stören sie auf Dauer odre gewöhnt man sich daran bzw beachtet die nicht mehr. Die Dece ist ja sicher nicht das haupt Augenmerk im EG.
 

Felix49 (RIP)

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Meiner Meinung nach wäre es besser gewesen gar nichts zu machen, bzw. vorher eine bestimmte Qualität festzulegen.
M.M. nach, das Holz dunkelt nach u. die Spachtelmasse bleibt weitgehend so wie sie ist,
dann sieht man die Stellen noch mehr.
 

Besserwisser

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Man fragt sich bei der ganzen Geschichte natürlich nach dem Warum
-der Bauherr etwas "in der Hand haben möchte", das ist ja eigentlich der Job des Archis
-die Dinger da so halbherzig zugeschmiert wurden
-das die Bauherrschaft stört
Und rate ich mal ins Blaue- Die Kundschaft hat das bestellt, sich das aber irgendwie anders -eben in Möbelquali- vorgestellt. Dann beim Archi angemeckert, der hat des Friedens willen den Zimmeren gesagt "ich weiß, ist Unsinn, aber macht mal was bei, der Kunde ist unzufrieden" und die haben das dann so gemacht, weil es erstens nicht wirklich ihr Job ist und sie zweitens stark unmotiviert waren (was ich verstünde).
Und sowas kommt dann halt dabei raus.
Ein wenig erinnert mich das an den Kunden, der das Eichenparkett bemängelte, weil da Spiegel drin waren.
Aus meiner Sicht als Tischlermeister ist das eine materialadäquate Oberfläche. Das sind halt Balken, grobe Bauteile, die statische Funktionen erfüllen. Ich hätte auch gar nix gemacht oder mir den Aufwand (gut! Überkopfarbeit!) bezahlen lassen.
 

world-e

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Man fragt sich bei der ganzen Geschichte natürlich nach dem Warum
-der Bauherr etwas "in der Hand haben möchte", das ist ja eigentlich der Job des Archis
-die Dinger da so halbherzig zugeschmiert wurden
-das die Bauherrschaft stört
Und rate ich mal ins Blaue- Die Kundschaft hat das bestellt, sich das aber irgendwie anders -eben in Möbelquali- vorgestellt. Dann beim Archi angemeckert, der hat des Friedens willen den Zimmeren gesagt "ich weiß, ist Unsinn, aber macht mal was bei, der Kunde ist unzufrieden" und die haben das dann so gemacht, weil es erstens nicht wirklich ihr Job ist und sie zweitens stark unmotiviert waren (was ich verstünde).
Und sowas kommt dann halt dabei raus.
Ein wenig erinnert mich das an den Kunden, der das Eichenparkett bemängelte, weil da Spiegel drin waren.
Aus meiner Sicht als Tischlermeister ist das eine materialadäquate Oberfläche. Das sind halt Balken, grobe Bauteile, die statische Funktionen erfüllen. Ich hätte auch gar nix gemacht oder mir den Aufwand (gut! Überkopfarbeit!) bezahlen lassen.

Die einzelnen Stellen wurden von der Bauüberwachung an den Zimmerer bemängelt. Dass es nicht fehlerfrei sein wird, weil es eben ein bearbeitetes Naturprodukt ist, war uns von vornerein klar. Verschiedene Astlöcher hätte ich so gelassen, wie sie sind. Nur an manchen Stellen war etwas größeres:
01.jpg dort war ein stück rausgebrochen bzw. gesplittert
02.jpg war eine große Harzgalle.
06.jpg ist der Spalt zwischen zwei Elementen etwas größer, was mit einer Dichtmasse verschlossen worden ist.
Bei den beiden Stellen (01.jpg und 02.jpg) bin ich davon ausgegangen, dass diese ausgebohrt und mit Holz ausgestopft (wie nennt man sowas in Fachsprache?) wird. Leider wurde es nur lieblos zugeschmiert. Die Spachtelmasse hätte ich auch so in die Löcher reingeschmiert bekommen. Wahrscheinlich noch besser. Für mich ist das einfach eine Verschlimmbesserung. Wenn man was macht, sollte man es besser machen oder sein lassen.

Klar sollte das der Job vom Archi oder der Bauüberwachung sein, trotzdem interessieren mich die Richtlinien, nach was so etwas zu bewerten ist. Es gibt ja schließlich für alles eine Richtlinie oder Norm.
 

Mitglied 30872

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Ich verstehe den Eingangsthread eigentlich so, dass sich die Bauherrschaft weniger an Ästen, Rissen und Harzgallen stört, als vielmehr daran wie der Zimmermann hier mit der Spachtelmasse um sich geschmissen hat. Auf dieser Schmiererei baut doch vielmehr seine Frage auf, ob es hierzu ein Regelwerk gibt.
Du deutest hier jetzt eine Erwartungshaltung in die Bauherrschaft, die so m. E. nicht existiert.
 

world-e

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Ich verstehe den Eingangsthread eigentlich so, dass sich die Bauherrschaft weniger an Ästen, Rissen und Harzgallen stört, als vielmehr daran wie der Zimmermann hier mit der Spachtelmasse um sich geschmissen hat. Auf dieser Schmiererei baut doch vielmehr seine Frage auf, ob es hierzu ein Regelwerk gibt.
Du deutest hier jetzt eine Erwartungshaltung in die Bauherrschaft, die so m. E. nicht existiert.

dazu wurde ich JEIN sagen. Es waren schon 2 Stellen, die uns gestört haben (große Harzgalle und eine Stelle, die ausgerissen und gesplittert war). Die anderen Astlöchen hätten uns nicht allzu gestört. Was uns stört, sind die nun schlecht gespachtelten Stellen. Deswegen wäre es interessant zu wissen, welche Richtlinie es dazu gibt. Musste der Zimmerer die Stellen nacharbeiten? Welche Makel etc. sind zulässig? Nur aus Wohlwollen wird er es ja nicht gemacht haben.
 

Besserwisser

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Nochmal was hier:
brettschichtholz.de
Das, was ich auf den Fotos erkennen konnte, scheint mir alles ok. Daher unterstell(t)e ich, dass das schon gerügt wurde, und zwar nach meiner Auffassung unberechtigt.
 
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