Rettungsdienstleistungen müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden!

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(24.01.2013) Die Abgeordneten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments haben mit breiter Mehrheit beschlossen, das neue EU-Vergaberecht nicht auf den Rettungsdienst anzuwenden. "Unser gemeinsames Vorgehen, allen voran die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz im März 2012, mein Appell an die zuständigen Abgeordneten in Straßburg und die breite Unterstützung aller Hilfsorganisationen, haben sich gelohnt. Ich freue mich sehr, dass unser erfolgreiches Modell auch künftig angewendet werden kann. Heute ist ein guter Tag für die Menschen im Land, denn die hervorragende Versorgung im Notfall bleibt gewährleistet. Ich danke allen Mitgliedern, die zugestimmt haben namens der Menschen in Rheinland-Pfalz ganz herzlich", freute sich Innenminister Roger Lewentz am Tag der Entscheidung. [...]

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