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(21.09.2012) Architektinnen und Architekten müssen Bauherren umfassend aufklären, wenn in der Bausführung von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen wird. Anderenfalls droht der Verlust der Schutzes aus der Berufshaftpflichtversicherung. - Ein Fall aus der Rechtsberatung der Architektenkammer NRW. [...]
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