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(19.09.2012) Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat in seinem Beschluss vom 06.07.2012 - 11 V 1706/12 E deutlich gemacht, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht etwa deshalb unrichtig ist, weil sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält. [...]
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