Rechnung: Abweichung vom Angebot

Fazge

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Guten Abend,

vielleicht hatte das schon jemand oder kennt sich damit aus.
Ich habe ein Angebot bekommen um auf meinem Balkon einen Fußboden zu verlegen.

Im Angebot steht ~10.500€.

Der Geschäftsführer hat mit seinem IPad alles vermessen.

Als die Monteure fertig waren, fehlten oh Wunder ein paar Planken.

Diese wurden nachbestellt und verlegt.

Jetzt kam für die nachträglich gelieferten und montierten Planken eine Rechnung von ~3000€

Meine Frage nun, darf der das?

Er hat sich mit seinem tollen IPad vermessen und darauf das Angebot erstellt.
Nun soll ich mal eben 3000€ mehr bezahlen.

Laut Recherche im Internet ist der Unternehmer selber schuld und dürfte nicht auf mich abgewälzt werden.

Vielen Dank schonmal :emoji_slight_smile:
Gruß
 

Fazge

ww-fichte
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Es ging sich um eine Verlegung nach m² egal wie lange es dauert.

Unter dem Angebot steht:

Die Abrechnung und Ausführung basiert auf Grundlage der VOB.
.
.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen laut VOB/B
 

KaiX0

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Also Preis/m² ?
Ich bin ja kein Profi, aber vermutlich musst du dann auch die geleisteten und gelieferten m² bezahlen. Hast Du nicht nachgemessen/weißt nicht, wie groß dein Balkon ist?
Hier werden sich aber Leute melden, das genau wissen, ich vermute nur. Habe also etwas Geduld bitte.
 

Fazge

ww-fichte
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Also ich bin ja auch kein Profi, deswegen hole ich ja einen Profi.

Wenn im Angebot, nach ausmessen des Balkons im Angebot steht:
-Diele liefern und Fachgerecht verlegen: 138m

Dann messe ich nicht nach ob 138m zu viel oder zu wenig sind.

Das es final 186m sind kann ich nichts für, meine Meinung.
 

KCSteevo

ww-ahorn
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Das passt schon so. Wenn dein balkon so gros ist und er die 48m mehr verlegen musste ist es angenessen.

In deinem fall ist es eben ein Einheitspreisvertrag und Kein Pauschalvertrag. Da wird immer nach Aufmass in der VOB abgerechnet. Hast du nochmal nachgemessen? Sind die 186 auf dem Lieferschein oder tatsächlich verbaut? Ggf könntest du wegen dem Verschnitt diskutieren..

Kannst ja mal auf den meter Preis runter rechnen, dann würde etwas mehr raus kommen.

Jetzt könntest du noch n fass auf machen mit überschreiten der Massen um mehr als 10%, da ha seine AGK schon gedeckt warn aber dann kommt zusätzliche Anfahrt und BE und und und.. Aber da er dir mit den 3000 schon entgegen gekommen ist was den m Preis angeht wäre ich da eher still.
 

depitter

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ist nicht so einfach, ich bin auch schon länger in Rente und da könnte sich einiges geändert haben.
Ist ein verbindliches Angebot gemacht worden, oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag?
Ein verbindliches Angebot muss eingehalten werden, ein Kostenvoranschlag kann durchaus etwas abweichen, wenn ich mich recht erinnere, sind aber so ca. 10-20% die Grenze. Der Unterschied zwischen 186m und 138m sollte nach meinem dafürhalten einem Profi auch ohne IPad schon aus dem Augenschein auffallen.
 

inselino

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Ich bin kein Handwerker, sondern in der Industrie unterwegs aber ich koordiniere bei uns Fremdgewerke sofern die mal für Installation etc. da sind.
Wenn wir ein konkretes Angebot für eine Dienstleistung anfragen und dafür ein Angebot bekommen, dann muss das auch erstmal eingehalten werden. Wenn unvorhersehbare Dinge dazukommen (und das passiert im Handwerk sicherlich häufig) kann sich so ein Preis auch ändern. Also wenn da jemand die Dachpappe neu machen soll und dabei stellt sich dann raus, dass der Träger drunter gefault ist und getauscht werden muss klar.
Aber wenn der Kunde klar sagt: "Ganzer Balkon" und ich gebe daraufhin ein Angebot ab, bei dem ich mich selbst vermessen habe, dann ist das nicht unvorhergesehen oder überraschend sondern meine eigene Doofheit. Wenn man damit durchkäme würde sich ja jeder ständig vermessen um danach dann den Rechnungsbetrag anzupassen.
Wer dann da am Ende was beweisen muss ist dann die nächste Frage, und Recht haben und Recht bekommen sind auch zwei Paar Schuhe.
 

Leibhaftiger

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Mich wundert, dass noch niemand gefragt hat: Was ist denn das für ein Balkon mit 186m2? Wohnst Du im Buckingham Palace?

Ansonsten: Ich hatte das Thema vor ner Weile, allerdings mit Fliesen: Aufmaß wurde gemacht, Angebot war dann auch pro m2, zuzüglich Anfahrt etc. Am Ende hat er sich um 5m2 verplant, musste also nochmal kommen. Das Material hab ich übernommen, die Unkosten (Anfahrt etc) hat er getragen.
 

Curby

ww-eiche
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So als Anekdote: Ich hatte vor ein paar Jahren ein Angebot* einholen lassen für das grobe Verputzen von ein paar Fenstern innen, 800€´sollte das ca. kosten. Die Arbeiter kamen zu zweit, haben das gemacht und es gab ganz offensichtlich nichts, was die geschätzte Arbeit erschwerte. Anschließend kam eine Rechnung von 1800€.

Ich bin damit dann zur Schlichtung zur Handwerkskammer, da ich nicht bereit war das zu bezahlen. So sehr kann man sich nicht verschätzen als Chef mit 30 Jahren Berufserfahrung, vor allem wenn es keine besonderen Vorkommnisse gab. Darüberhinaus haben die Arbeiter recht viel Dreck hinterlassen, an den Wänden sehe ich die Spritzer vom "Sack im Flur in den Eimer kippen" immernoch.

*) Das war kein Angebot, sondern ein Kostenvoranschlag und trotzdem wurde mir mehr oder weniger Recht gegeben. Lass dich nicht unterkriegen wenn du meinst im Recht zu sein.
 

Zappodrom

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Mich wundert, dass noch niemand gefragt hat: Was ist denn das für ein Balkon mit 186m2?
Da hast du dich wohl verlesen - er schrieb etwas von 186 Meter!

Ansonsten sehe ich das genau wie von dir beschrieben. Vermessen kann ja mal vorkommen. Klar, mit Ruhm bekleckert hat er sich nicht bei der doch relativ großen Abweichung. Aber offen liegen lassen will man es ja auch nicht.
 

Dale_B_Cooper

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Evtl anbieten, das zusätzliche Holz zu bezahlen, dass sich jemand um 30% vermisst, grenzt ja schon etwas an Idiotie..
 

Knautz

ww-nussbaum
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Wenn man nicht weiß, was im Angebot steht, ist alles Kaffeesatzleserei.
Wenn ich auf 1qm rund 7 Dielen von 1m Länge rechne, sind das bei 186 m rund 26,5 qm, bei 138 m rund 20 qm.
Ich komme da auf einen Brutto-qm-Preis von rund 520 €. Hört sich viel an, aber wir kennen den Leistungsumfang nicht.
Jetzt wissen wir auch nicht, wie der Auftragnehmer kalkuliert hat. Entweder hat er sich vermessen bei der Gesamtfläche
oder aber er hat den Verschnitt nicht eingepreist. Dies wäre dann sein Problem.
Müsste aber alles im Angebot stehen.
Die VOB mit Privatkunden muss auch explizit vereinbart werden. Zumindest kenne ich es so.

Sollte der Fall vor Gericht gehen, wird es mit ziemlicher Sicherheit kein klares Urteil geben, sondern es
wird auf einen Vergleich hinauslaufen.
Also sagen wir mal halbe/halbe. Zusätzlich Gerichts- und Anwaltskosten für BEIDE Kontrahenten von jeweils
ca. 3000 €

Also möglichst im Vorfeld eine gütliche Einigung suchen.

Gruß
Uwe
 

Fazge

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Vielen Dank schonmal.
Anscheinend ist man sich nicht ganz einig :emoji_grin:

Ich füge mal Angebot und Rechnung hinzu.

Ich habe ja kein Problem mit Mehrkosten, wenn diese angekündigt werden.
Die Monteure sind im November gegangen weil kein Material mehr da war mit dem Kommentar: Wir geben das im Büro weiter und kommen dann wieder wenn der Rest da ist.
Ich als Auftraggeber denke doch, okay kein Problem wenn der Rest da ist machen die weiter.
Kein sterbenswort darüber dass das Material was noch kommt bezahlt werden muss. Nicht eine Mail oder Telefonat dass sich vermessen wurde und Mehrkosten auf mich zu kommen würden.
Es wurde ganz kommentarlos die Mehrkosten in Rechnung gestellt.

Ein kleines "sorry wir haben uns irgendwie vermessen, wir brauchen mehr Material als vereinbart, es wird ca 3000 Euro mehr kosten"

Schade alles.
 

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wirdelprumpft

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Würde als erstes nachmessen ob die Menge stimmt also ob 186 m verbaut sind.
Was nicht da liegt muss man nicht bezahlen.
Da sich die Unterkonstruktion nicht geändert hat, mal schauen ob der vom Hersteller angegebene Achsabstand von max. 500 mm eingehalten wurde. ggf. Nachbesserung verlangen.
Gibt es ein Abnahmeprotokoll ?
Viel möglichkeiten hat man nicht da nach Meter angeboten ist aber VOB ist nicht ohne zumal wenn man Privatkunde ist.
Da gibt es bestimmt irgendwelche Regeln damit man nicht benachteiligt ist.

um 6m2 vermessen ist schon ne Leistung.....selbst ein Lidarsensor dürfte nicht soviel Abweichung haben.
Wobei ich denke, der hat mit Laser aufgemessen und aufs Ipad übertragen.
 

depitter

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um 6m2 vermessen ist schon ne Leistung.....selbst ein Lidarsensor dürfte nicht soviel Abweichung haben.
Wobei ich denke, der hat mit Laser aufgemessen und aufs Ipad übertragen.
sehe ich auch so, das sind ja über 30%, ich kenne die VOB nicht, habe auch keine Lust mich damit zu befassen, aber das ist meiner persönlichen Meinung nach zuviel, um das mal einfach so zu machen. Da hätte zumindest eine vorherige Ab/Aussprache mit dem Bauherren stattfinden sollen.
Ich kenne ja den Balkon nicht, aber wenn der nicht baulich arg verhunzt und verwinkelt ist, ist das schon eine Glanzleistung soweit daneben zu liegen, das geht ja mit Metermaß hinschmeissen schon besser.
Ich würde aber auch eine gütliche Einigung anstreben, bei einem vernünftigen Gespräch kann man sich ja vielleicht irgendwo treffen/einigen.
 
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uli2003

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Wie für alles in Deutschland gibt's auch hier Regeln, daher fragte ich oben, welcher Art das Angebot ist.

Pauschalpreis nach VOB: Ist fest, keine Nachforderung, außer die Mengen weichen auftraggeberseitig und -bedingt später ab.

Einheitspreis: Nicht fest, hier kann eine Mehrmenge berechnet werden. Das darf natürlich nicht sittenwidrig sein, sprich mit der Hälfte ein Lockangebot abgeben und nachher in der Rechnung verdoppeln. Es ist dem AN zuzumuten, die Menge und den tatsächlichen Bedarf zu prüfen.

Kostenvoranschlag: Mehr oder weniger eine Preisschätzung zur Orientierung.

Die VOB muss vereinbart sein, dem Kunden lesbar zur Verfügung gestellt werden (in Papierform, als Link, wie auch immer) sonst gilt sie nicht.
Ein reiner Hinweis darauf ist nicht ausreichend.
 

inselino

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Ich würde noch mal eine andere Perspektive einwerfen.
Wenn ich einen Planer beauftrage die Terrasse zu planen und der sagt "Für die Fläche brauchen sie 136m" das bestelle ich dann beim Handwerker und dann reicht es nicht ist dann nicht der Planer in der Haftung für die falsche Berechnung? Man könnte also sagen der der Handwerker fordert von mir mehr Geld für den zusätzlichen Kram, ich hole mir das vom Planer wieder, da der ja die Planung falsch gemacht hat.
Wenn jetzt der Handwerker "kostenlos" die Planung übernimmt (im Rahmen des übrigen Auftrags) fällt quasi beides auf eine Person und ich würde sagen damit hat er dann Ansprüche gegen mich und ich gegen ihn was sich aufhebt.
 

brubu

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Was rechtlich gilt kann ich bei euch nicht sagen. Aus meiner Sicht ist es ein typischer Kundenbschiss. Statt die Masse der Terrasse mit Fixpreis anzugeben wird eine zu knappe Materialliste mit Einzelpreisen erstellt. Wenn ein Mitbewerber richtig rechnet ist er dann zu teuer.
Solche kundenunfreundliche Angebote machen wir nicht, es gibt einen Preis für eine fest bestimmte Grösse. Wenn die ändert gibt es einen anderen Preis, das verstehen alle.
 

teluke

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Genau so ist es bei uns auch.
Nach der Planung wird der Ofen kalkuliert und so angeboten.

Lediglich dann wenn der Kunde während dem Bau nennenswerte Änderungen fordert wird das berechnet.
Und ist ein Ofen mal falsch kalkuliert (irgendwas vergessen) dann ist das nicht dem Kunden sein Problem.
Dann muss nur ich ins Taschentuch weinen.
 

wirdelprumpft

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hab gerade mal die letzte Rechnungsseite genauer angeschaut - beachtlich bei einer Angebotsumme von
Brutto 10479 eine AZ von 10083 zu stellen ist auch nicht so gewöhnlich.
Ich mach nur sehr selten AZ meist bei materiallastigen Aufträgen aber noch nie so hoch
wenn ich es Richtig im Kopf hab ist bei VOB 1/3 AZ - 1/3 bei Lieferung - 1/3 Rest
 

uli2003

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Und ist ein Ofen mal falsch kalkuliert (irgendwas vergessen) dann ist das nicht dem Kunden sein Problem.
Im nächsten Leben werde ich auch Samariter.
Ändert nix daran, dass in dem Angebot Einheitspreise genannt sind und er die Mehrkosten berechnen darf.
Kaum ein Unternehmer macht da heute noch Experimente.
Ich arbeite fast nur nach geleisteten Stunden. Die geleistete Zeit wird vergütet, fertig, natürlich zuzüglich verwendetem Material.
Wer nur um Fixpreise feilschen will darf direkt gehen.
 
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