Hallo Knautz,
meine erste Antwort habe ich provokanter Weise sehr kurz und knapp formuliert, da ich wusste, dass sofort jemand widersprechen würde.
Eigentlich wollte ich darauf hinaus, dass viele Handwerker glauben, eine Rauchschutztür müsse 4 umlaufende Dichtungen und unten einen Anschlag haben, damit sie besonders dicht ist .Sie ist aber nicht rauchdicht, sondern soll die Ausbreitung von Rauch
behindern. Die Dichtungen sind
dreiseitig umlaufend. Im Bodenbereich ist eine absenkbare Bodendichtung eingebaut. Rauchschutztüren dürfen unten keine Anschläge oder Schwellen haben. Zulässig sind lediglich Höckerschwellen mit segmentbogenförmigem Querschnitt und einer Höhe von max. 5mm.
Rauchschutztüren sind meist Stahltüren, können aber auch als Holztüren ausgeführt werden, da der Widerstand gegen Feuer nicht im Vordergrund steht.
Die Tür muss mit einem Türschliesser mit hydraulischer Dämpfung ausgestattet sein.
Ferner müssen die Türdrücker einen in Längsrichtung unterteilten Drückerstift mit min. 9/9mm haben und einen durchgehenden Stahlkern. Üblicherweise werden Drückergarnituren nach DIN 18 273 verwendet.
Zu der genannten Zulassungsnummer meines Vorredners, die eigentlich Prüfzeugnisnummer heißt, müssen nach DIN 18095 Teil 1, auch noch Normbezeichnung nach Abschnitt 3, Produktbezeichnung des Herstellers, der Hersteller selber, die Prüfstelle und das Herstellungsjahr angegeben sein. Dies alles steht auf einem Metallschild, welches im Falz befestigt ist.
Daneben gibt es noch jeder Menge andere Dinge wie z.B. Verglasungen, Türfeststeller, Montage usw. zu beachten, welche in der DIN 18095 nachzulesen sind.
Natürlich hätte ich dies alles auch in meinem ersten Beitrag schreiben können, aber ich wollte, wie eingangs erwähnt, die Diskussion etwas anstacheln. Man möge mir verzeihen.
