Qualitätskriterien für Platten

pius

ww-esche
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25. August 2003
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477
Ort
Freiburg i. Br.
Hallo,<br>ich habe neulich eine Leimholzplatte, angeblich a/B-Qualität, zurückgehen lassen weil sie voller Harzgallen war.<br>Meine Frage: wo finde ich die genauen Definitionen von diesen Qualitätsbezeichnungen, damit ich meine Beanstandungen das nächst mal auch begründen kann.habt dank im vorraus
 

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Hallo Pius,<br><br>es gibt keine Normen zu diesem Thema, weil fertig furnierte Platten bzw. Leimholzplatten in der Norm überhaupt nicht erfasst sind. Die Norm hängt ganz allgemein weit hinterher.<br>Die Bezeichnung A/B ist vom Hersteller rein subjektiv festgelegt und sagt im Grund nur aus, dass Seite A besser als Seite B ist. Sollte das Deinen Ansprüchen nicht genügen, weil Fehler zu sehen sind, kannst Du die Platte selbstverständlich zurückgehen lassen. Schliesslich hat der Händler auch keine Fakten, auf die er sich verlassen kann. <br><br>Gruß aus dem Süden
 
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