Parkett Deckschicht löst sich?

Barbara M.

ww-pappel
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Hallo,
wir haben seit ca. 6 Monaten Fertigparkettdielen aus Eiche. Sie wurden verklabt verlegt und nach etwa 4 Wochen stellten wir fest, dass sich bei einer Diele die Deckschicht wölbte. Wir haben sofort bei der Verkaufsfirma reklamiert und es wurden uns mittlerweile zwei Gutachter ins Haus gechickt.
Durch die Wölbung der einen Diele misstrauisch geworden, habe ich andere Dielen untersucht und festgestellt dass mehrere Dielen sich so anhören als wäre ebenfalls ein Hohlraum unter der Deckschicht. Sie klingen an einigen Stellen (meist an Aststellen) höher als an anderen Stellen.
Die Gutachter versuchen uns allerdings einzureden, dass das Hohlstellen in der Verleimung sind.
Wie verhalten wir uns am besten? Gibt es eine Garantie für solche Fälle?
Für Tipps bin ich sehr dankbar.
Barbara M.
 

civil engineer

ww-robinie
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Hallo Barbara,

eine Garantie für etwas gibt es nur, wenn der Verkäufer Dir eine solche ausdrücklich eingeräumt hat.

Da Du schreibst "sofort bei der Verkaufsfirma reklamiert" worden, nehme ich an, der Boden ist in Eigenleistung verlegt. Also dürfte es auch keine Firma geben, bei der Du weiterkommen könntest.

Wenn der Verkäufer sich auf den Standpunkt stellt, es liegt kein Mangel vor, den er zu vertreten hat, wirst Du wohl selbst die Initiative ergreifen müssen. Entweder selbst ein Gutachten, das zu dem Schluß kommt, daß ein Mangel vorliegt, erstellen lassen und versuchen, den Verkäufer damit unter Druck zu setzen oder zum Anwalt gehen und letztendlich den Gerichtsweg beschreiten.

Gruß
Jochen
 

ceel

ww-kastanie
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Hallo Babara,
nur zur fachlichen Unterscheidung, ist der Boden mit dem Untergrund verklebt und nicht zu 100% mit dem Untergrund verbunden? Oder meinst du eine Deckschichtablösung innerhalb des Parkettes?

Gruss Christian
 

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ww-ahorn
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Hi - da du "deckschichtablösungen" schreibst gehe ich davon aus das du das ablösen der nutzschicht vom trägermaterial meinst .

deckschichtablösungen sind in jedem fall reklamationsfähig , egal ob selbst verlegt oder vom fachmann verlegt .

die verleimung von deckschicht zur trägerschicht ist eine eigenschaft von mehrschichtigem parkett welche von jedem hersteller garantiert wird , da gibt es nicht drumrum zu reden .

die ablösung der deckschich kann diverse ursachen haben . angefangen vom raumklima über die pflege bis hin zu verleimfehlern seitens des herstellers . es kann auch am untergrundfeuchte oder an der holzfeuchte vor dem einbau liegen .die ursachen von hier aus zu beurteilen ist unmöglich .

was meinst du mit der aussage " hohlstellen in der verleimung " ?? sogenannte hohllieger sind bei vollflächig verklebtem parkett stellen an denen das parkettelement keine verbindung zum untergrund hat - dieses sind aber keine deckschichtablösungen . hohllieger sind , wenn die parkettstäbe sich bei belastung nicht bewegen , kein mangel .
vollflächig verklebte parkettflächen dürfen bis zu 40% hollieger aufweisen .

wenn dieser gutachter vom holzverkäufer oder vom hersteller geschickt wurde , würde ich einen unabhängigen beauftragen , oder besser einen gerichtlich bestellten . dieses setzt natürlich einen streitfall voraus . gutachten von privat bestellten gutachtern können von der gegenseite natürlich bezweifelt werden , und sind dann rausgeshmissenes geld .
 

Barbara M.

ww-pappel
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Deckschichtablösung?

Danke für die Tipps. Ja, es handelt sich bei der Wölbung um eine Ablösung der oberen Schicht der dreischichtigen Diele. Ich denke, dass die Ware insgesamt schlecht verarbeitet ist, da nach meinem Empfinden an mehreren Stellen die Deckschicht nicht richtig mit der darunter liegenden Holzschicht verklebt ist (Klanggeräusch). Aber das ist natürlich nicht einfach zu beweisen.
Die Messung des Raumklimas, die von dem letzten Gutachter durchgeführt wurde, als auch der Feuchte der Dielen waren im grünen Bereich. Auch hatten wir vor der Verlegung, die wir privat haben machen lassen, die Feuchtigkeit des Estrichs messen lassen und das war ebenfalls i. O.
Der Verkäufer wirbt auf seinen Internet Seiten mit 25 Jahren Hersteller-Garantie auf seine Ware. Aber der Gutachter meinte, das beträfe nur die Nut und Feder Verbindungen.....?
Ich habe nur Befürchtungen, dass sich vielleicht in einigen Jahren die Deckschicht an mehreren Stellen wölbt und wir keine Schadenersatzmöglichkeit mehr haben.

Aber so wie es aussieht, ist da wohl nicht viel zu machen, es sei denn, wir beschreiten den unangenehmen Gerichtsweg. ..:emoji_frowning2:

Oder hat noch jemand eine andere Idee?
Gruss
Barbara
 

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ww-ahorn
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nochmal - die korrekte verbindung/verleimung der schichten eines mehrschichtigen parkettes untereinander ist eine zugesicherte eigenschaft des parkettes .

deckschichtablösungen kann man schon beweisen , du hast ja selbst die stimmgabelmethode angeführt .

deckschichtablösung ist ein mangel .

zum beheben : uzin bietet einen injektionskleber an .
 

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Deckschichtablösung?

Hallo,
Wenn ich Dich richtig verstehe, heisst das: Erst einmal einen priv. Gutachter bestellen, dann zum Anwalt und evtl. noch einmal einen unabhängigen bzw. gerichtlich bestellten Gutachter bemühen? Würdest Du den gerichtlichen Weg empfehlen? Weil, wenn ich Dich richtig verstanden habe, wird das Ergebnis eines von uns beauftragten unabhängigen Gutachters nicht anerkannt.
Ist Injektionskleber zu empfehlen, wenn viele Stellen davon betroffen sind?
Barbara
 

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ww-ahorn
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gerichtlichen weg will ich nicht empfehlen - lieber ohne gericht einigen . aber was machst du wenn du 100%ig der auffassung bist das sich die deckschicht löst , du beim verlegen aber alles richtig gemacht hast , und der lieferant sagt "nö- hab ich nix mit zu tun " ??? :confused: :emoji_frowning2: :mad:

ne - im zweifelsfall wird ein im vorfeld privat beauftragtes gutachten von der gegenseite angezweifelt und ist dann im streitfall wertlos , habe ich live selber erlebt und damals waren 4000 DM ruck zuck in luft aufgelöst

der injetionskleber ist natürlich nicht dafür gedacht m²-weise deckschicht neu zu verkleben . das kann man machen wenn es ein paar lamellen betrifft .
 
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