Hallo Mathis,
danke für den Hinweis.
Ich habe mich im Vorfeld beim Umweltamt informiert.
Natürlich muss beim Kauf eine Bescheinigung zur Aufhebung des Vermarktungsverbots vorliegen. Diese muss der Verkäufer vor dem Verkauf einholen.
Natürlich werde ich ihn dabei unterstützen, wenn mir jemand Palisander anbietet und diese Bescheinigung für sein altes Palisander nicht hat.
Ich suche auch nur Vorerwerbsexemplare,. Also Furnier, dass beim damaligen Kauf noch nicht geschützt waren.
Viele Grüße