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(19.04.2013) Die Abfallgebührensatzung der Stadt Halle ist nichtig. Dies geht aus drei Berufungsurteilen des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 16.04.2013 hervor. Die teilweise degressive Staffelung der Restmüllgebühr in der Satzung sei unzulässig (Az.: 4 L 96/12, 4 L 97/12, 4 L 102/12). [...]
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