ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(04.12.2012) Bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren sind Frischwassermengen, die nachweislich für die Gartenbewässerung verwendet worden sind, in Abzug zu bringen. Eine durch Satzung geregelte Bagatellgrenze ist unwirksam. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am 03.12.2012 entschieden (Az.: 9 A 2646/11). [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de