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(14.09.2012) Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 12. September 2012 - 13 LC 72/10 u. a. - entschieden, dass die Erhebung von pauschalierten Unterhaltungs- und Wasserverbandsbeiträgen, die für stärker versiegelte Flächen mit dem vierfachen Hektarsatz anfallen, rechtlich nicht zu beanstanden ist. [...]
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