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(13.11.2012) Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 12. November 2012 - 13 ME 231/12 - in einem Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Gunsten eines im Auswahlverfahren ausgeschlossenen Rettungsdienstunternehmens abgelehnt. Ein anderslautender Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 18. Oktober 2012 - 7 B 5189/12 -, mit dem die Region Hannover verpflichtet worden ist, die Bewerbung des ausgeschlossenen Bewerbers zunächst weiter zu berücksichtigen, ist damit geändert worden [...]
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