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(18.02.2013) Ein Feuerstättenbescheid darf nur bei einer Feuerstättenschau oder auf der Grundlage der Daten des vom Bezirksschornsteinfegermeister geführten Kehrbuchs ergehen. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit Urteil vom 14.02.2013 entschieden. [...]
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