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(07.11.2012) Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 6. November 2012 - 1 ME 196/12 - in einem Eilverfahren entschieden, dass die von der Hansestadt Lüneburg angenommene Einsturzgefahr des Gebäudes Frommestraße 4 hinreichend wahrscheinlich ist. Leib und Leben seiner Bewohner sind akut gefährdet. Die Antragstellerin kann sich daher nicht gegen das Verbot der Stadt wehren, ihr Zimmer in diesem Hause weiter zu nutzen. [...]
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