OVG Niedersachsen: Einkünfte eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer erhöhen Beiträge

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(19.02.2013) Einkünfte, die eine Rechtsanwältin aus ihrer Tätigkeit als Berufsbetreuerin erzielt, sind bei der Bemessung der von der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen erhobenen Versorgungsbeiträge nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden. Die Berufsbetreuer-Tätigkeit sei keine anwaltliche, da sie auch von Personen ohne Anwaltszulassung ausgeübt werden könne. Für die Beitragsbemessung seien aber nach der Satzung der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen nur die Einnahmen aus selbstständiger anwaltlicher und notarieller Tätigkeit heranzuziehen. Die Revision gegen das Urteil vom 14.02.2013 (Az.: 8 LB 154/12 ) wurde nicht zugelassen. [...]

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