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(14.09.2012) Die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 43 der Stadt Soest (Antragsgegnerin) ist unwirksam. Dies hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts durch Urteil vom 13. 09. 2012 entschieden und damit dem Normenkontrollantrag eines an das Plangebiet grenzenden Grundstückseigentümers stattgegeben. [...]
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