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(27.11.2012) Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass die Anlage zum Halten von Mastgeflügel in Gallin-Kuppentin einstweilen nicht errichtet und in Betrieb genommen werden darf. Es hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, .... [...]
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