OVG Mecklenburg-Vorpommern: Mastgeflügelanlage in Gallin-Kuppentin darf einstweilen n

ibr-online.de

ww-pappel
Registriert
15. Juni 2007
Beiträge
0
(27.11.2012) Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass die Anlage zum Halten von Mastgeflügel in Gallin-Kuppentin einstweilen nicht errichtet und in Betrieb genommen werden darf. Es hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, .... [...]

Weiterlesen auf ibr-online.de
 
Oben Unten