OSB3 Brandschutz

hausmaddin

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Hossa,

wisst ihr wie es sich mit OSB und Brandhemmung verhält? Ich möchte gerne Pulver zum wiederladen von Patronen in meiner Gartenhütte lagern und die Anforderung ist Diebstahlschutz (Tür mit Schloss und Safe) und Brandhemmende Wände.

Die Hütte ist aussen mit Fichte verschalt, hat 6cm Steinwolldämmung zwischen den Ständern und ist dann mit 12mm OSB ausgekleidet worden. Ich hab zwar im Netz was gefunden bzgl. OSB und Brandhemmung aber da war auch von einer bestimmten Dicke die Rede ohne näher darauf einzugehen.

Grüße
 

carsten

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Hallo

als Brandhemmend würde ich OSB nicht bezeichnen. Wird in den mir vorliegenden Datenblatt als Brandverhaltensklasse nach EN 13501-1 D-s2, d0 bezeichnet also B2 normal entflammbar. Brandhemmend wäre wohl mindestes B1 also schwer entflammbar.
Da gibt es entsprechend zertifizierte Spanplatte. Wie es evtl mit Rigips beplankter OSB aussieht w+re zu klären.
 

ger-247

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Moin,
sehe ich genauso. Brandhemmend dürfte äquivalent Feuerwiederstandsklasse F30 entsprechen. Es kommt zudem auf den gesamten Wandaufbau an, nicht nur auf die innere Beplankung. Bei Holzständerwerk wird das ohne schon schwierig.
 

hausmaddin

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Stimmt wohl, grade nochmal gelesen. Wände, Decken und tragende Bauteile müssen mind. Schwer entflammbar sein. Gut hat sich das erledigt, so ein Fichtenbalken is ja nicht grade "schwer" entflammbar..... schade wollte das Zeug eigentlich nicht im Haus lagern.
 

TomfromMuc

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Wo ist das Problem? Wenn Du die Wände und Decke / Dachschräge mit F 30 verkleidest (z.Bsp. Gipskartonkonstruktion), hast Du die Forderung doch erfüllt.

LG Tom
 

Time_to_wonder

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So trivial ist das sicher nicht. Erstmal würde ich die Frage stellen, wo die Anforderung herkommt. Ist das Baurecht, irgendein bestimmtes Gesetz oder von Seiten des Versicherers? Je nachdem gibt es dann bestimmt nähere Spezifizierungen, z.B. DIN 4102, EN 1627 oder irgendeine VdS-Richtlinie. Wenn die Anforderung dann beispielsweise F30 lautet, muss man dann entweder eine F30-Wand bauen, da beschreibt z.B. Knauf auf seiner Internetseite sehr genau, wie das geht, oder man baut ne Brandschutzabkofferung z.B. mit Promat. Aber auch da ist der Systemaufbau des Herstellers zu beachten.
 

pixelflicker

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Hmm, wenn du das Zeug aber doch sowieso in einem Safe lagern musst, warum ist dann das Gebäude überhaupt relevant? Es gibt doch Safes mit Feuerschutz.
 

Mitglied 30872

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Ich habe das Geschäft früher auch mal betrieben und hatte das Pulver im Waffenschrank stehen. War damals unproblematisch.
Frage einfach bei der Behörde, die Dir die Erlaubnis nach Sprengstoffgesetz ausstellt. Die muss das wissen. Damit sie im Falle eines Falles fachgerecht prüfen kann. Unterschied Lagermenge Schwarzpulver / NC sollte klar sein.
 
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