OLG Schleswig: Zinssatz für Grundschuld in Höhe von 48% ist sittenwidrig und nicht ei

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(12.09.2012) Eine Grundschuld mit einem Zinssatz von 48% ist sittenwidrig und darf nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 05.09.2012 hervor (Az.: 2 W 19/12). [...]

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