OLG Karlsruhe: Badenia muss zwei Schrottimmobilienkäufern Schadensersatz leisten

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(28.11.2012) Die Bausparkasse Badenia muss zwei Schrottimmobilienkäufern Schadensersatz leisten und deshalb 110.000 Euro Zug um Zug gegen die Rückübertragung der erworbenen Eigentumswohnung zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 27.11.2012 entschieden. Die Käufer seien arglistig über die Höhe der Provisionszahlungen getäuscht worden, die Badenia sei aufgrund eines Wissensvorsprungs aufklärungspflichtig gewesen. Der Schadensersatzanspruch sei auch nicht verjährt gewesen (Az.: 17 U 236/11). [...]

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