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(05.02.2013) Der Werbeprospekt eines Unternehmens muss seinen im Handelsregister eingetragenen Firmennamen und die Firmenanschrift richtig wiedergeben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit am 30.10.2012 das Urteil der Vorinstanz bestätigt (Az.: I-4 U 61/12, rechtskräftig). [...]
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