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(25.02.2013) Ein Grundstückseigentümer, der den mit einer Grunddienstbarkeit abgesicherten Überbau einer Nachbargarage auf seinem Grundstück dulden muss, ist nicht verpflichtet, dem Nachbarn zu gestatten, die über sein Grundstück verlaufende Garagenzufahrt zu benutzen. [...]
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