Offene Furnierfugen

Quickly

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Hallo liebe Holzwürmer,

ich habe ein Problem mit Furnierfugen die sich Öffnen.
Der Sachverhalt ist folgendermaßen: 2003 wurden von unserer Firma Türen in einen " noch nicht verschlossenen" Rohbau eingebaut (geschätzte Holzausgleichsfeuchte für diesen Zeitraum zwischen 14 und 16 %). Die Türen sind Furniert wurden in Kanadischen Ahorn auf einen 8mm MDF Träger mit Harnstoffharzleim. Als Oberflächenbeschichtung wurde Zweihorn Kristalit verwendet. Seit mitte diesen Jahres ( 4 Jahre später) fangen die Fugen an leicht aufzugehen und der Furnier rollt sich gleichmäßig auf einer Fläche von oben bis unten bei jeder Fuge der betroffenen Flächen (Siehe Anhang). Der Effekt ist nicht überall gleich es gibt auch Flächen die völlig unangegriffen sind. Unter anderen auch Türen auf der eine Seite völlig in Ordnung ist und die Andere offen.
Es wurden Temperatur- und Luftfeuchtemessungen vor Ort durchgeführt die eine Holzausgleichsfeuchte von momentan 6% ergeben.
Es sind auch Türen anderer Hersteller in dem Gebäude die sich besser gehalten haben. Sie haben nur an einigen wenigen Stellen diesen Effekt wesen jedoch an den Stößen verfärbungen auf (Vermutung Weißbruch vom Lack oder Leimdurchschlag).
Meine Vermutung ist dass der Furnier durch die niedrige Holzfeuchte stark geschwunden und anschließend gerissen ist.
Da mit dem Käufer das Werkvertragsrecht besteht gibt es eine Garantie von 2 Jahren.

1. Frage: Hat jemand eine Vermutung was es seien könnte?

2. Frage: Ist man noch verpflichtet zu einer Nachbesserung?

Vielen dank im voraus für eure Antworten.

M.f.G. Thomas
 

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magmog

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guude,

sind da evtl. putzteufel und attagirls mit prilwasser o.ä. zum säubern der türen zu gange? etwas anderes kann ich mir bei entstehen des schadensbilds erst nach mehreren jahren nicht vorstellen. findest Du grauverfärbungen im bereich von beschädigungen? das wäre ein hinweis.

viel glück, justus.
 

flo20xe

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Servas,

ich würde sagen, da ihr mit Werkvertrag gearbeitet habt und die 2 Jahre ja nun schon lang vorbei sind ist das kein Garantiefall mehr. Allenfalls einen verdeckten Mangel könnte man noch geltend machen. Wobei ich jetzt nach deiner Beschreibung der Vorgehensweise bei der Fertigung nicht an einen verdeckten Mangel glaube.

Aber gelten Türen nicht als fest eingebautes Bauteil und damit 5 Jahre Gewährleistung? Bin mir da nicht so ganz sicher.

Allerdings teile ich die Meinung von Justus, dass es da jemand mit dem Putzen zu gut gemeint hat.

Gruß

Flo
 

garfilius

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Die zwei Jahre gelten, wenn im Vertrag die VOB vereinbart wurde. Wurde nichts vereinbart, gilt das BGB (außer in einigen Ausnahmefällen) mit fünf Jahren Gewährleistung.
In jedem Fall liegt die Nachweispflicht, dass der Handwerker für den Mangel verantwortlich ist, beim AG.

Gruß
Gero
 

Quickly

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Hallo liebe Holzwürmer,

erstmal vielen Dank für eure schnelle Antwort.
Grauverfärbungen sind nicht zu sehen. Damit werden die Putzteufel zumindest vorerst ausgeschlossen, aber guter Gedankengang.
Die Gewährleistung ist für uns 2 Jahre da wir in diesem Fall Zulieferer sind und nach Werksvertrag gehandelt haben.

M.f.G. Thomas
 

garfilius

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zur Gewährleistung nach Werkvertrag siehe BGB - Einzelnorm

Ich möchte keine Rechtsberatung betreiben, aber Türen gehören zum Bauwerk, wenn sie dort eingebaut wurden. Nur die reine Lieferung wäre die "Herstellung eines Werkes".
Zumindest sehe ich das so... also Vorsicht.
Aber wie schon geschrieben, muß der AG erst mal nachweisen.

Gruß
Gero
 

Quickly

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Hallo Gero,
wir sind in soweit Zulieferer für den Tischler der die Sachen eingebaut hat. Der Tischler hat nach VOB/B 5 Jahre Gewährleistung.
Das ist zwar alles nicht gerecht wurde aber von der Politik geschaffen.:confused:
Wir verfolgen den Fall im Moment aus Kolanz.

M.f.G. Thomas
 
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