Hab mich letztens schon als im dds ein Bericht darüber drin war aufgeregt.
OK das ne Neuerung notwendig ist steht außer Frage. EDV hat schließlich auch beim Schreiner Einzug gehalten. CAD CNC ist Stand der Technik ( nur bitte lasst die alte DIN Programmierung gleich weg).
ABER wer kam bitte auf die Idee des Begriffes Arbeitsprobe II. Oder soll das schon mal ne Angewöhnung an ALGII und HartzIV sein.
Ja (Selbstzensur) da haben wir in einem traditionellen Handwerk das seit Jahrhunderten als Abschluss der Lehrzeit zu fertigende Gesellenstück, mit dem jeder was anzufangen weiß und da kommt ein Haufen von Bürokraten und vermeintlich Kundigen daher und macht daraus einen nichtssagenden vor Einfallslosigkeit strotzenden bürokratischen Verwaltungsbegriff draus: Arbeitsprobe II.
Bis jetzt hätte ich mir darunter die Wiederholung der Prüfung Arbeitsprobe vorgestellt.
Aber nein es muss ja was geändert werden.
Tausende von Formularen müssen vermutlich jetzt neu gedruckt werden, weil irgendjemand auf die Schnapsidee gekommen ist das das jetzt Arbeitsprobe II heißen muss. OK wird vermutlich im täglichen Sprachgebrauch trotzdem beim Gesellenstück bleiben. Womit wir dann zwei Bezeichnungen für ein und dasselbe hätten. Einen den die Bürokraten nutzen und einen den 98 % der übrigen Bevölkerung nutzt, weil sich auch der Nichthandwerker was darunter vorstellen kann.
Nur eine neue Bezeichnung macht noch keine wirklich gute Neuerung einer Ausbildungsverordnung. Na ja zeigt mir nur das unsere Bürokraten vom wirklichen Leben so weit entfernt sind wie ... sorry da fällt mir kein Vergleich ein.
Ich habe fertig.
OK das ne Neuerung notwendig ist steht außer Frage. EDV hat schließlich auch beim Schreiner Einzug gehalten. CAD CNC ist Stand der Technik ( nur bitte lasst die alte DIN Programmierung gleich weg).
ABER wer kam bitte auf die Idee des Begriffes Arbeitsprobe II. Oder soll das schon mal ne Angewöhnung an ALGII und HartzIV sein.
Ja (Selbstzensur) da haben wir in einem traditionellen Handwerk das seit Jahrhunderten als Abschluss der Lehrzeit zu fertigende Gesellenstück, mit dem jeder was anzufangen weiß und da kommt ein Haufen von Bürokraten und vermeintlich Kundigen daher und macht daraus einen nichtssagenden vor Einfallslosigkeit strotzenden bürokratischen Verwaltungsbegriff draus: Arbeitsprobe II.
Bis jetzt hätte ich mir darunter die Wiederholung der Prüfung Arbeitsprobe vorgestellt.
Aber nein es muss ja was geändert werden.
Tausende von Formularen müssen vermutlich jetzt neu gedruckt werden, weil irgendjemand auf die Schnapsidee gekommen ist das das jetzt Arbeitsprobe II heißen muss. OK wird vermutlich im täglichen Sprachgebrauch trotzdem beim Gesellenstück bleiben. Womit wir dann zwei Bezeichnungen für ein und dasselbe hätten. Einen den die Bürokraten nutzen und einen den 98 % der übrigen Bevölkerung nutzt, weil sich auch der Nichthandwerker was darunter vorstellen kann.
Nur eine neue Bezeichnung macht noch keine wirklich gute Neuerung einer Ausbildungsverordnung. Na ja zeigt mir nur das unsere Bürokraten vom wirklichen Leben so weit entfernt sind wie ... sorry da fällt mir kein Vergleich ein.
Ich habe fertig.