Hallo Kollegen,
ich habe eine Haftungsrechtliche Frage: Wenn ein Mitarbeiter beauftragt wird eine nicht fachgerechte Arbeit auszuführen, was kann er da machen? Der Unternehmer kann beim Bauherrn oder Planer Bedenken anmelden. Was kann aber der angestellte Facharbeiter machen? Er ist als Fachmann doch mit in der Haftung für eine fachgerechte Ausführung. Muss er seine Bedenken bei seinem Chef oder dem Bauherrn anmelden? Eigentlich bräuchte er das dann doch schriftlich? Aber welcher Arbeitgeber gibt seinem Mitarbeiter schriftlich, dass er jetzt pfuschen soll? Wenn man bedenkt wie teuer mancher Pfusch wird und wie deutlich u.U. nachzuvollziehen ist, wer der ausführende Mitarbeiter war...?
Gespannt auf Eure Antworten und wie immer vielen Dank....
Heiko
ich habe eine Haftungsrechtliche Frage: Wenn ein Mitarbeiter beauftragt wird eine nicht fachgerechte Arbeit auszuführen, was kann er da machen? Der Unternehmer kann beim Bauherrn oder Planer Bedenken anmelden. Was kann aber der angestellte Facharbeiter machen? Er ist als Fachmann doch mit in der Haftung für eine fachgerechte Ausführung. Muss er seine Bedenken bei seinem Chef oder dem Bauherrn anmelden? Eigentlich bräuchte er das dann doch schriftlich? Aber welcher Arbeitgeber gibt seinem Mitarbeiter schriftlich, dass er jetzt pfuschen soll? Wenn man bedenkt wie teuer mancher Pfusch wird und wie deutlich u.U. nachzuvollziehen ist, wer der ausführende Mitarbeiter war...?
Gespannt auf Eure Antworten und wie immer vielen Dank....
Heiko