Mindestlohn für Gerüstbauer ab 1. August

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(18.07.2013) Eine weitere Branche hat sich auf eine flächendeckende Lohnuntergrenze geeinigt. Wie die Bundesregierung am 17.07.2013 mitteilt, gilt für die rund 20.000 Gerüstbauer ab 01.08.2013 eine bundesweit einheitliche Lohnuntergrenze von zehn Euro in der Stunde. Die Tarifpartner für das Gerüstbauerhandwerk hatten sich bereits im Februar 2013 über die Entgeltuntergrenze geeinigt. [...]

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