Meistertitel an Freund ausleihen

Terror

ww-kiefer
Registriert
13. November 2005
Beiträge
52
Ort
Hannover
Hallo erstmal,

Ich hab mal ne Frage an die Profi's hier. Nen guter Freund von mir möchte sich selbstständig machen, hat selbst aber keinen Meistertitel. Somit darf er ja nur ganz bestimmte Arbeiten ausführen.

Er hat mich halt gefragt, ob ich ihm meinen Meistertitel leihen könnte so das er auch diese anderen Arbeiten ausführen kann.

Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht? Könnt ihr mir nen paar Links geben, wo ich mich schlau lesen kann, was die rechtliche Seite angeht und wie das mit der Haftung meinerseits für durch ihn eventuell entstehende Schäden aussieht?

Hat jemand ne Idee was ich ihm dafür abknüpfen kann, denn so ganz umsonst will ich das auch für den besten Freund nicht machen.

Ich bedank mich schon mal für eure Hilfe

Greatz Terror
 

Rühl

ww-robinie
Registriert
28. September 2004
Beiträge
2.153
Ort
Hildesheim- Bockenem
Vor langer Zeit ging das mal!

Allerdings konnte man seinen Titel nicht ausleihen, sondern stand dafür auch gerade.

Heute ist eine Beschäftigung des Meisters unabdingbar!





Wer einen Handwerksbetrieb eröffnen will und die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle selbst nicht erfüllt, kann, unabhängig von der Rechtsform seines Unternehmens, einen Betriebsleiter mit den erforderlichen handwerklichen Voraussetzungen einstellen (§ 7 Abs. 1 Hw:emoji_open_mouth:.
 

Terror

ww-kiefer
Registriert
13. November 2005
Beiträge
52
Ort
Hannover
Danke Rühl,

das hilft mir schon mal weiter.

Stellt sich nur noch die Frage in wie weit ich dann auch Körperlich anwesend sein muß. Denn bis der Betrieb ins laufen gekommen ist wollte ich noch bei meinem jetzigen Chef weiterarbeiten und dann später voll mit einsteigen.

Naja ist halt noch so ne Sache mit dem "dafür grade stehen". Die Arbeiten um die es im Moment geht machen mir weniger Sorgen. Sind halt Leerwohnungen in denen Spanplatten verlegt werden, Türen mit Lichtausschnitten versehen und neue Griffgarnituren und Schloßkästen montiert werden. Also alles in allem nix wo wirklich jemand zu Schaden kommen kann, wenn er nicht grade irgendwelche Rohre anbohrt.:emoji_grin: Dazu kommt halt noch Kundendienst wie Fenster eintellen und mal ne Scheibe austauschen oder WE- Türen gang und schließbar machen.

Ich glaub ich muß doch mal zu ner Existensgründungsberatung und mal nachhaken wie ich mich dann rechtlich absichere.

Danke erstmal

Greatz Terror
 

derdad

Moderator
Registriert
3. Juli 2005
Beiträge
5.872
Ort
Wien/österreich
Hi Terror!
Ich will nicht Mies machen. Aber die Arbeiten die du da angeführt hast, sind Arbeiten die auch ein Hilfsarbeiter machen kann, also wird da nicht gerade die große Kohle darinnenstecken.
Hier in Österreich kann man bei Betriebsgründung eine kostenlose Beratung der Kammer in Anspruch nehmen. Wird wahrscheinlich bei euch in good old Germany auch so sein. Mach das mal.

gerhard
 

Terror

ww-kiefer
Registriert
13. November 2005
Beiträge
52
Ort
Hannover
Hi Derdad,

da hast du Recht es sind durchaus Arbeiten für nen Hilfsarbeiter. Ist aber für zwei große Wohnungsbaugesellschaften mit jeweils um die 12000 Wohnungen. Also durchaus ein gutes Standbein.

Für mich ist das auf jedenfall nix, da würde ich durchdrehen wenn ich nur so'n Kram machen müßte ohne auch nur einmal mein Bregen anstrengen zu müssen. Aber ihm gefällt's :rolleyes: . Er arbeitet im moment noch mit in der selben Firma, in der ich auch Rechnungseinsicht habe. Von den Rechnungen hab ich mir mal nen paar geschnappt und nachkalkuliert. Es bleibt schon ordentlich was bei über bei den Preisen die mein Chef denen jetzt abknüpft.

Wie Rühl schon sagt, Mitinhaber wird wohl das einzige sein, wie ich ihm dabei helfen könnte.

Hab mir grade schon die Nummern rausgesucht werde, morgen gleich mal rumtelefonieren

Also ich halt euch auf dem laufenden

Danke für eure Hilfe

Gruß Kai
 

derdad

Moderator
Registriert
3. Juli 2005
Beiträge
5.872
Ort
Wien/österreich
Hi Terror!

Mag sein dass es ein gutes Geschäft ist................wenn man erst mal im Geschäft ist. Und bis es dahin kommt, ist die Auftragsvergabe meist nicht nach Lehrbuch. Bei wirklich grossen Aufträgen auf längere Zeit, gibt es meist auch noch die "Nebenkosten". Aber nicht jene der Kalkulation. Und wenn es ein gutes Geschaft ist, wird es sich die alte Firma nicht so leicht wegnehmen lassen.

Es ist allemal einen Versuch wert. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.
gerhard
 

Terror

ww-kiefer
Registriert
13. November 2005
Beiträge
52
Ort
Hannover
Hey danke, sowas hab ich gesucht insbesonder § 7b HwO ist interessant.

Naja werd mal horchen in wie weit er die letzten Jahre noch von seinem Ex Chef nachgewiesen bekommt. Nen einfaches Arbeitsführungszeugnis sollte da doch wohl schon reichen, oder nicht???

Greatz Terror
 
Oben Unten