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(12.11.2012) Der Bundestag hat das Klagerecht von Umweltverbänden erweitert. Nach dem verabschiedeten Gesetz können die Verbände ohne Einschränkung vor Gericht ziehen, wenn sie ganz allgemein Nachteile für die Umwelt befürchten. Bislang war dies in Deutschland nur zulässig, wenn bei großen Bauprojekten die Interessen Einzelner bedroht waren. [...]
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