Maximale Verzugswerte bei Haustüren

BKS

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Hallo zusammen,

ich bin zwar Schreiner aber auf die Frage meines Kunden wußte ich leider so direkt keine genaue Antwort. Vielleicht kann mir ja einer einen Tipp geben.
Wie stark darf sich eine Haustüre ( 78mm starke Merantikanteln) verziehen, bevor es ein Gewährleistungsfall ist.
Der Türenbauer hat Ihm erzählt, das sich so eine Türe bis zu 8mm verziehen darf!
Kommt mir reichlich viel vor. Die Maße der Türe sind übrigens ca. 2200x1200mm.
Dafür gibt es doch bestimmt eine Norm, die das ganz genau festlegt.
Hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen.

Grüße aus Köln

Michael
 

jonasw92

ww-buche
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Eigendlich werden doch extra Laminate verwenden damit sie sich nicht verziehen oder? Wir bauen unzählige Türen und es hat sich noch nie eine Merkbar verzogen..
Ich werde meinen Chef mal fragen, der ist allerdings erstmal ne Woche im Urlaub.
Bis dahin,
Jonas
 

Sebas

ww-birnbaum
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Hallo,

eine genaue Angabe kann ich dir leider nicht machen, aber in den drei Bücher solltest du auf jeden Fall was dazu finden, vielleicht kommst du ja an eines ran. Das von Nutsch habe ich in einer älteren Ausgabe und bilde mir ein, dass da auch genaueres zum Thema drinsteht. Ich kann aber erst am Samstag reinschauen, da ich unterwegs bin.

Viele Grüße,

Sebastian

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Haustüren - Haustüranlagen de Wolfgang Nutsch: Europa-lehrmittel 9783808546017 Gebunden, - Rhein-Team Lörrach Ivano Narducci e.K.
 

uli2003

ww-robinie
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Ich war mit so einer Geschichte seinerzeit vor Gericht, und da lag der Verzug bei 4 mm über die Längsachse. Die Quelle kann ich bestimmt nachsehen, es gibt sie aber.

Das Problem war in diesem Fall der Winter, bei dem die Tür nicht gerade blieb.
Innen 30 Grad (die heizten das die Schwarte kracht) außen bis -20. Keine Chance ohne Verzug.

Ich habe erst die Kanteln selbst verleimt (Eiche). Wurde krumm, 3-4 mm. Dann handelsübliche verwendet, und den schlossseitigen Riegel getauscht. Wurde krumm.
Dann einen ganz neuen Rahmen gemacht, mit Stahlrohrkern. Wurde krumm.

Dann vor Gericht. Gewonnen.


Grüße
Uli
 

Sebas

ww-birnbaum
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Hallo,

eine genaue Angabe kann ich dir leider nicht machen, aber in den drei Bücher solltest du auf jeden Fall was dazu finden, vielleicht kommst du ja an eines ran. Das von Nutsch habe ich in einer älteren Ausgabe und bilde mir ein, dass da auch genaueres zum Thema drinsteht. Ich kann aber erst am Samstag reinschauen, da ich unterwegs bin.

Viele Grüße,

Sebastian

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Holzflüsterer

ww-pappel
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Weniger wichtig als der maximal zulässige Verzug ist die Funktionsfähigkeit.
Diese Funktionsfähigkeit; auch in Bezug auf die ggf zugesicherten Funktionen (Schallschutz usw) ; ist entscheidend.
Die Frage ist ja auch ob die maximale Fugendurchlässigkeit/Luftdurchlässigkeit und Vorgaben des Wärmeschutzes gemäß DIN 4108 & EnEV bei einem gewissen Verzug überhaupt noch erfüllt sind.
Sprich : Liegen die Dichtungen rundum an, wenn die Tür in der Falle liegt ?!
 

BKS

ww-pappel
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Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Sie waren sehr hilfreich.
Ich habe mittlerweile auf der Seite vom Ift Rosenheim eine Tabelle mit den zulässigen Verzugswerten und den entsprechenden Prüfbedingungen gefunden.
Die dort angegebenen Werte decken sich grundsätzlich mit euren Angaben.

Vielen Dank noch mal.
 
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