Das war die Antwort darauf, nur ohne konkretes Datum.
Mit Aufkommen des Unternehmermodells bzw. der Pflicht zur Regelbetreuung durch eine Sicherheitsfachkraft - dass muss so um 2004 gewesen sein.
Was ja nicht heißt, dass die BG ihre Betriebe gar nicht mehr besucht - das passiert schon. Aber nur noch selten und sporadisch, denn um die Sicherheit muss sich der Inhaber seitdem komplett selbst kümmern.
Stehen Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und dergleichen im Betrieb aus oder wurden nicht gemacht, ist der Inhaber für die Kosten eines ggf. passierenden Arbeitsunfalls leistungspflichtig - die BG ist dann raus.
Also: Immer schön fortbilden & unterweisen, bzw. eine Sicherheitsfachkraft anheuern.
Grüße
Uli