maschine kaputt wer muss zahlen meine haftplicht oder ex chef seine

a.s1988

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hallo tischler

ich habe mal ne frage an euch ich war bei einer firma als tischlergeselle angestellt und habe da den breitbandschleifer geschrotet (nicht mit absicht) ok nur die GUMMIWALZE die das werkstück am ende runterdrückt .

bei dieser firma bin ich aber nicht mehr am arbeiten und bekomm normalerweise noch einen ganzen lohn vom chef gezahlt bloss dieser will ihn nicht zahlen wegen der sache ...


ich meine ich war doch bestimmt gegen sowas versichert oder `?? es war während der arbeitszeit..


bitte um eine schnelle antwort


mfg

a.s
 

Rühl

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Selbst wenn du dafür haftbar gemacht werden "könntest", berechtigt ihn das noch lange nicht deinen Lohn ein zu behalten.


Wenn er stur ist lass dich gleich von einem Anwalt beraten.




Gruß
 

a.s1988

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er will es jetzt so machen das ich das über meine privat haftplicht laufen lasse ..

aber normalerweise war ich doch versichert wenn ich bei ihm eingestellt war als geselle oder ?
 

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Wenn du, wie du sagst, nicht vorsätzlich gehandelt hast, hat dein Ex Chef auch keine finanziellen Forderungen an dich zu stellen. Somit hast du Anspruch auf die komplette Auszahlung deines Lohns. Ich empfehle dir ein Schreiben an deinen Arbeitgeber aufzusetzen, in dem du ihn zur Zahlung des ausstehenden Lohns aufforderst. Das ganze mit einer Frist von einer Woche. Wenn du dann immer noch kein Geld auf dem Konto hast gehst du zum Arbeitsgericht. Dort gibt es eine Rechtsantragstelle wo man dir kostenlos helfen wird die Forderung an deinen Arbeitgeber aufzusetzen. Hierbei ist wichtig, dass du alle Dokumente dabei hast die belegen dass du das Geld noch nicht erhalten hast. Also Lohnabrechnung, Kontoauszüge. Da dein Chef weiß das er eine Gerichtsverhandlung nicht gewinnen kann (sofern deine Aussage bezüglich Fahrlässigkeit stimmt), wirst du dich wundern wie schnell er dir dein Geld überweist.
 

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Evtl. die bis dahin entstehenden Unkosten gleich mit in Rechnung stellen...
Nachbar lag der Fall ähnlich, der AG hatte nicht die Spur einer Chance
 

Thomes

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Schäden...

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer eine Maschine beschädigt, also während der Arbeitszeit.
Kommt für den Schaden keine Versicherung auf, weder Haftplicht noch sonst irgend was!

Also der Arbeitgeber bleibt auf seine Kosten sitzen!!!

Vielen sagen so... ... ...
nach dem Motto der Arbeitgeber ist versichert gegen so etwas, mit der Haftpflicht. Stimmt aber nicht.


Eine Arbeitskollege von mir hat vor 15 Jahren eine Platte der Furnierpresse
ruiniert. Er meinte auch das seine Haftplicht dafür aufkommt. War aber nicht der Fall.

Habe noch mit einem RA darüber gesprochen, leider ist da aber nichts zu machen.

Grüße, Thomes
 

Ekahard

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Hallo
Wäre schon schön wenn die Betriebshaftpflicht dafür aufkommt. Dann würden sich viele Arbeitgeber freuen.
Einfach ausgedrückt ist die Betriebshaftplicht für Schäden die dem Arbeitnehmer beim Kunden passieren. z.b man bohrt eine Fußbodenheizung beim Treppe aufstellen an. Der so entstandene Schaden wird ersetzt.
In deinem Fall müsste dein EX Arbeitgeber eine Maschinenbruch Versicherung haben. Da diese aber sehr teuer ist scheuen es die meisten Kollegen diese abzuschließen.
Trotz alle dem darf dein ehemaliger Arbeitgeber deinen Lohn nicht einbehalten. Wenn du während der Arbeitszeit auf Anweisung an der Maschine gearbeitet hast, ist es das Risiko vom Chef ( immer vorausgesetzt es war nicht vorsetztlich ).
Mach es so wie meine Vorredner gesagt haben, wende dich an die Handwerkskammer ( oder Rechtsanwalt ) und trage deine Beschwerden vor. Die werden dir bestimmt helfen.

Gruß Jürgen
 

kobalt

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Hallo,

unabhängig von der Frage nach deiner Haftung zwei Punkte:

1. Die Privathaftpflicht scheidet völlig aus
Der Schaden ist während der normalen betrieblichen Tätigkeit entstanden, also hat die Privathaftpflicht damit gar nichts zu tun.

2. Den ganzen Lohn einzubehalten ist unzulässig
Selbst wenn der Arbeitgeber einen Aufrechnungsanspruch hätte (was ich hier zwar bezweifle, aber nicht völlig beurteilen kann), darf er nur den Teil des Lohns einbehalten, der über die Pfändungsfreigrenze hinausgeht.

Gruß kobalt
 

birgi-star

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So, da ich gelernter Versicherungskaufmann bin, gebe ich mal meinen Senf dazu:

Sofern Dein Chef eine Maschinen-Versicherung abgeschlossen hat, die auch Bedienfehler beinhaltet, kann er den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen.

Über die Haftpflicht-Versicherung (weder Deine noch die Deines Chefs) können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Gruß,
Birger
 

ingo ullrich

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als leidgeprüfter "chefe" bekomme ich tränen in den augen wenn ich sehe was übers jahr alles

geschrottet wird.

grundsätzlich kann "ich" nur bei grober fahrlässigkeit oder vorsatz anspruch anmelden (nachweisbar)

ansonsten, bei größeren sachen, maschinenbruchversicherung oder "chefe sein portemonaie"

gruß Ingo
 

Mich985

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Das was dein Chef da macht geht garnicht aber lass dich auch auf keine Kompomisse ein!
Mit der Privathaftpflicht ist so ne Sache. Meine Frau ist so ein Versicherungsmensch und hat immer gute Geschichten auf Lager:

AN hat eine Maschine geschrottet und sollte nun mit einer frei erfundenen Geschichte des AG´s (Maschine privat benutzt...und so...) das über seine Haftpflicht laufen lassen, was er dann auch tat. Problem war nur das es der Versicherung aufgefallen war (Schaden unter 1000Euro) und einen Sachverständigen eingeschaltet hat der erheblichen Zweifel an der Geschichte hatte. Sie konnten ihn zwar keinen Betrug nachweisen und zahlten brav, kündigten aber sofort die Versicherung und gaben die Daten des Versicherungsnehmers in eine "schwarze Liste" ein.
Ende vom Lied ist dann normalerweise das es sehr schwer wird eine neue Versicherung zu finden die einen nimmt. Die Versicherung wo meine Frau arbeitet nimmt nur sehr selten jemanden dem schonmal gekündigt wurde.
 
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