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ww-pappel
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(16.04.2013) Wenn eine Immobilie in einem denkbar schlechten baulichen Zustand ist und dem Eigentümer eine Renovierung nicht zugemutet werden kann, dann kommt eine so genannte "Verwertungskündigung" gegenüber dem Mieter in Frage. Manchmal betrachtet die Rechtsprechung nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Abriss und einen Neubau als die einzig angemessene wirtschaftliche Verwertung eines Grundstücks. [...]
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