Markröhre unbedingt entfernen?

HolZen

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Hallo zusammen,

für den Bau einer Moxon Vise habe ich online eine Eschenbohle gekauft. Diese hat leider eine diagonal verlaufende Markröhre, die auf den Produktbildern nicht erkennbar war (hätte der Verkäufer eigentlich darauf hinweisen müssen?). Die Bohle ist nicht verzogen, hat keine Risse und laut Verkäufer ca. 8–10 % Restfeuchte, die ich aber nicht überprüfen kann.

Soweit ich weiß, wird für den Möbelbau die Markröhre normalerweise herausgeschnitten, der Rest gefügt und wieder verleimt. Wäre das auch für die Verwendung als Spannbacke einer Moxon Vise notwendig, oder könnte man dafür die Bohle auch mit der Markröhre verwenden? Müsste man dann schon bald mit Rissen rechnen, oder wäre das eher erst in ein paar Jahren ein Problem?

Gruß
Jack
 

Johannes

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Hallo Jack,
ich würde die Markröhre rausschneiden. Wenn sie diagonal durch das Brett geht, kann man sie auch diagonal rausschneiden und die beiden Teile fügen und verleimen. Fugen müssen nich parallel zur Kante verlaufen.

Es grüßt Johannes
 

Wikipediot

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Ob sie verzogen ist, oder nicht, spielt erstmal keine Rolle.
Du musst sehen, wie stark das Stück arbeiten wird. Er kann es ja mal eben gehobelt haben.
Deshalb guckt man sich den Wuchs an.
 

Roterbischof

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Hallo, natürlich ist das schon ein bisschen merkwürdig, wenn jemand in einem deutschen Forum nach einer Moxon vise fragt anstatt nach einer Hobelbank "Vorderzange".
Es ist mir auch immer ein Rätsel, warum alle Hobbyisten sich alles mögliche für viel Geld kaufen, aber deutsche Tischler/ Schreiner- Lehrbücher (gebraucht überall für 10€) gemieden werden wie vom Teufel das Weihwasser. Es gibt klare verleim regeln nicht ohne Grund, auch wenn es mittlerweile x YouTube-er gibt die anderes erklären, wenn auch mit Meisterbrief. Wie die Möbel dieser Leute fünf Jahre nach Fertigstellung aussehen sieht der Zuschauer ja nicht, es macht das Leben aber einfacher, wenn man mit dem Massivholz umgehend als wäre es Plattenmaterial. Zum Thema ordentlich zuschneiden und wenn es halt mehr als zwei Teile werden, dann verleimen und man hat eine Vorderzange die wie es sich für eine Vorderzange gehört auch auf Jahre gerade bleibt. Esche ist mit einer Rohdichte von 0,56 jetzt nicht so ideal. MFG
 

pedder

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Das ist doch Unfug. Eine Moxon vise oder vice meint eine lose Zange, die an der Bank irgendwie befestigt wird. Geht zurück auf eine Zeichnung von Moxon, die Christopher Schwarz in den USA genauer angesehen und populär gemacht hat.

Der Begriff Aufsatzzange, der von Deutschtümlern erst erfunden wurde, als der Begriff Moxon vise schon lange kursierte, trifft es auch nicht wirklich. Die Moxon vise in Moxons Zeichnung hängt neben der Bank.

eine Vorderzange sollte schon fest mit der Bank verbunden sein.
 

Lorenzo

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Wenn da jetz Aufsatzzange gestanden wäre dann wärs doch auch nicht besser gewesen, oder? Sind halt nicht gerade üblich. Und übrigens ist das keine Vorderzange. Ich hab ne Moxon, und verwende sie tatsächlich mehr als meine klassische französische Vorderzange.

Meine Hobelbank ist schon recht hoch, aber für feine Sägearbeiten ist sie mir immer noch zu niedrig um direkt in der Vorderzange zu spannen.
_DSC1411.jpg
 
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carsten

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Hallo

zurück zum eigentlichen "Problem" des Users.
Nein der Händler muss nicht darauf hinweisen. Holz ist ein Naturprodukt und unterliegt als solches keinen Regeln diesbezüglich.
Die Markröhre gilt schon fast als Sollbruchstelle. Bei einer Tischplatte wo evtl die Optik zählt und ein passendes Gestell die tragende Funktion übernimmt KÖNNTE man das riskieren. Bei einer Bankzange wie, man die auch immer nennen mag und platzieren will würde ich es als Schwachstelle ansehen. Hier kommt es aber auf Stabilität an. Also auftrennen , Teile mit Riss/ Rissen wegsägen fügen und Verleimen.

Die Rohdichte würde ich jetzt für eine Hobelbankzange nicht als Kriterium heranziehen. Eher die Oberflächenhärte z.B. nach Brinell. Und da liegt Esche sogar je nach Quelle über der Buche.

@HolZen: erst mal herzlich willkommen. Das mit den Auswüchsen nach korrekter Grammatik nicht zu ernst nehmen, manche sind schon auf der Suche nach dem Sommerloch.
 

pedder

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Nein der Händler muss nicht darauf hinweisen. Holz ist ein Naturprodukt und unterliegt als solches keinen Regeln diesbezüglich.
Die Markröhre gilt schon fast als Sollbruchstelle.

Ich meine schon, dass sich das widerspricht. Wenn es eine Sollbruchstelle ist, sollte sie erkennbar sein. Sonst kann man auch gleich Sägemehl verkaufen.

Aber vielleicht kann man ja einfach den Kaufvertrag widerrufen?
 
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IngoS

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Ich meine schon, dass sich das widerspricht. Wenn es eine Sollbruchstelle ist, sollte sie erkennbar sein. Sonst kann man auch gleich Sägemehl verkaufen.

Aber vielleicht kann man ja einfach den Kaufvertrag widerrufen?

Hallo,

na ja, die Bohle mit Markröhre ist ja die Kernbohle, die einzige, die stehende Jahresringe hat, also besonders wenig Neigung zum Schüsseln. Die wertvollste Bohle eines Blocks. Dass da der Kern ausgetrennt werden muss, ist selbstverständlich. Die Bohle zu reklamieren fände ich schon etwas seltsam.

Erinnert mich an einen Bauherren, der eine Sollnhofener Natursteinfensterbank reklamierte, weil sie einen Fehler aufweise. Dieser entpuppte sich als versteinerter Ammonit, der die Bank besonders wertvoll und zum Hingucker macht.

Gruß Ingo
 
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pedder

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Hallo Ingo,

ich habe es so gelesen, dass es ein passendes Brett und nicht die Herzbohle ist. Wenn ich ein Brett aus einer Bohle schneide (150-200mm breit halt für eine Moxon) und da ist dann die Markröhre drin, halte ich das jedenfalls für schoffelig. Und ich würde den Kaufvertrag widerrufen. Genau wegen solcher nicht erkannter Eigenschaften wurde das Widerrufsrecht eingeführt.

Liebe Grüße
Pedder
 
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HolZen

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Vielen Dank an alle, die auf meine Fragen eingegangen sind.

@Little John und @carsten
Danke für eure Hinweise. Die Bohle ist nur 15 cm breit; wenn ich die Markröhre herausschneide, ist die Gesamtbreite nach dem Verleimen nicht mehr für eine Spannbacke ausreichend. Daher hatte ich die Hoffnung, dass mein Vorhaben trotz der Markröhre funktionieren würde.

[…] ich habe es so gelesen, dass es ein passendes Brett und nicht die Herzbohle ist. Wenn ich ein Brett aus einer Bohle schneide (150-200mm breit halt für eine Moxon) und da ist dann die Markröhre drin, halte ich das jedenfalls für schoffelig. Und ich würde den Kaufvertrag widerrufen.
Die Bohle wurde einfach als „Eschenbohle“ und nicht als passendes Brett für eine Moxon Vise beworben/verkauft. Ich werde sie trotzdem behalten und irgendwann für ein anderes Projekt verwenden.

[…] na ja, die Bohle mit Markröhre ist ja die Kernbohle, die einzige, die stehende Jahresringe hat, also besonders wenig Neigung zum Schüsseln. Die wertvollste Bohle eines Blocks. Dass da der Kern ausgetrennt werden muss, ist selbstverständlich. Die Bohle zu reklamieren fände ich schon etwas seltsam.

Auf den Verkaufsfotos war das Hirnholz (absichtlich?) nicht abgebildet und von Kernbohle war im Angebot nicht die Rede. Deshalb habe ich mich gefragt, ob die Markröhre einen Mangel darstellt, den der Händler erwähnen oder abbilden müsste.

Gruß
Jack
 

yoghurt

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Hallo,
wenn Du die Bohle online gekauft hast und noch ein Widerruf möglich ist, dann würde ich das Ding zurückgeben! Holz und Naturprodukt hin oder her, das hat ein „Geschmäckle“.

Edit: Solche Teile hab ich auch schon verarbeitet. Im gewerblichen Bereich für den Ofen vorbereitet….
 
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PrimaNoctis

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Kannst du mal ein Photo einstellen? Mich wundert, dass jemand so ein schmales Ding verkauft. War das ein Ast oder kam das besäumt? Selbst dann verwunderlich.
 

magmog

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Guuden,

Das Prüfen der Feuchtigkeit ist einfach, entweder ist das Holz zu feucht,
also zurück geben oder es ist trocken, dann ist es, wie es ist, zum
Vorrichtungsbau geeignet.
Einen Feuchtmesser hat doch inzwischen jeder Brennholzschneider,
auch als Schätzgerät billig in jedem Baumarkt.
 

uli2003

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Au weia, wieder mal so ein Klassiker, Naturprodukte werden so lange hin- und hergeschickt bis dem gnädigen Anwender die Eignung als brauchbar erscheint. Zu schmal, zu breit, zu trocken, mit oder ohne Markröhre..
Demnächst werden notwendigerweise Markröhren, Risse und Äste bemaßt und mit angegeben.

Wenn das Holzstück jetzt trocken ist, rissfrei und nicht verzogen, dann wird das auch nicht plötzlich noch passieren.
Folglich steht dem gewünschten Einsatz nicht wirklich etwas entgegen. Wenn von jetzt auf gleich alle verarbeiteten Markröhren verschwinden würden, fiele manches Bauwerk in sich zusammen.
 

Roterbischof

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@HolZen
Nur mal so als Frage wie groß muss denn dein Holzstück genau sein und muss es Esche sein? Die andere Frage wäre nämlich, kannst du nicht von einem Forumsmitglied in deiner Nähe einfach ein Reststück bekommen (vielleicht auch zusammen geleimt) und du kannst weiter machen? MFG
 

HolZen

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Keine Ahnung, warum sich manche so am Thema Reklamation/Widerruf/Rücksendung aufhängen – es sind nicht diejenigen gemeint, die einen Widerruf vorschlagen –, obwohl ich davon nichts geschrieben habe. In #15 steht doch deutlich, dass ich die Bohle behalten werde.

Nur mal so als Frage wie groß muss denn dein Holzstück genau sein und muss es Esche sein?
Es wird eine Größe von ca. 800 × 145 × 45 mm empfohlen. Es muss nicht Esche sein.

Kannst du mal ein Photo einstellen? Mich wundert, dass jemand so ein schmales Ding verkauft. War das ein Ast oder kam das besäumt? Selbst dann verwunderlich.
Was möchtest du denn sehen? Eine Seite, alle Seiten, nur das Hirnholz, …? Die Bohle war besäumt, hat einen Querschnitt von 152 × 53 mm und ist ca. 1 m lang.
 
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