Marder in Holzhütte — was tun?

haass

ww-robinie
Registriert
17. September 2007
Beiträge
1.323
Ort
hannover
hallo,
Wir haben ein kleines Holzhaus im Wald. Ein ständerbau mit einer horizontalen leistenfassade.
Im Frühjahr, nach der Winterpause, traf mich der Schlag. Ein Marder war im Dach und in der Fassade. Er muss Öffnungen im Haus gefunden haben, durch die er ins Dach gelangt ist. Schlimmer noch sind die Schäden in der Fassade. Er ist vermutlich durch die leistenzwischenräume gekommen, hat die unterspannbshn zerfressen und die Dämmung herausgeworfen. Die dann nach innen liegende Folie hat er auch zerfressen, vor der innenverkleidung aus Holz hat Schluss gemacht. Der Schaden ist riesig, weil diese Schäden rund ums Haus überall sind.
Meine Fragen.
Wie kann ich verhindern, dass er wieder kommt?
Und wie soll ich die Fassade reparieren? Ich möchte alles abreißen und neu machen. Eine geschlossene holzfassade.
Danke für eure hinweise
 

predatorklein

ww-robinie
Registriert
24. März 2007
Beiträge
8.034
Ort
heidelberg
Moin

Viel Spaß mit dem " Kollegen Marder " .

Töten darfst du ihn nicht , gibt mächtig Ärger wenn es raus kommt .

Einfangen ist ok , dann muß er aber weit , weit weggebracht werden .
Die Tierchen finden über viele Kilometer den Platz wieder , an denen es ihnen gefallen hat .
5 km weiter im Nachbardorf aussetzen reicht da nicht :rolleyes:

Wir hatten mal einen in unserer Gegend , der hat sich sein " Essen " mit aufs Dach genommen .
Da verwesten dann die Tierreste , hat im Sommer gerochen , und manch Nachbar hatte Maden auf dem Dachboden .

" Urinsteine " sollen eine für Marder sehr unangenehme Duftnote enthalten , damit haben wir damals bei uns das Dach präpariert .

Gruß
 

hausmaddin

ww-esche
Registriert
7. Juni 2017
Beiträge
432
Moin

Viel Spaß mit dem " Kollegen Marder " .

Töten darfst du ihn nicht , gibt mächtig Ärger wenn es raus kommt .

Einfangen ist ok , dann muß er aber weit , weit weggebracht werden .
Die Tierchen finden über viele Kilometer den Platz wieder , an denen es ihnen gefallen hat .
5 km weiter im Nachbardorf aussetzen reicht da nicht :rolleyes:

Wir hatten mal einen in unserer Gegend , der hat sich sein " Essen " mit aufs Dach genommen .
Da verwesten dann die Tierreste , hat im Sommer gerochen , und manch Nachbar hatte Maden auf dem Dachboden .

" Urinsteine " sollen eine für Marder sehr unangenehme Duftnote enthalten , damit haben wir damals bei uns das Dach präpariert .

Gruß

Mei wenn der ausversehen in die Rattenfalle läuft, Unfälle passieren immer wieder.
 

Keilzink

ww-robinie
Registriert
27. November 2010
Beiträge
1.840
Ort
Reutlingen
... ich hab auch so ein Häusschen mitten im Wald, wäre aber nie auf die Idee gekommen, hinter einer Vorhängefassade nur eine Unterspannbahn zu installieren. Bei meiner Hütte ist die Aussenhaut aus 12 mm OSB bzw Sperrholz, darauf die Lattung und die Vorhängefassade aus Lärche. Und vor allem das Dach musst du rundrum absolut dicht machen, besonders wenn du (so wie ich) Holzfaserisolierung drinn hast. Die finden nicht nur Menschen ganz besonders angenehm ---
Dann kann man die Fassade unten noch mit einem Lochblechstreifen dichtmachen. Bei diesem Vorgehen spart man sich die Kosten für die Rattenfallen und vor allem Strafzahlungen wegen der einschlägigen Gesetze, die schon ihren Sinn haben - meine ich jedenfalls.

Viel Erfolg:
Andreas
 

joh.t.

ww-robinie
Registriert
14. November 2005
Beiträge
8.418
Ort
bei den Zwergen
Hallo,

meine Schwester hat die aus Ihrem Dachboden mit jeder Menge Hundehaaren vom Hundefriseur weggekriegt. VG Johannes
 

Mitglied 30872

Gäste
Also zusammenfassend kann man sagen, dass eine solche Hütte von allen Seiten schlicht dicht gebaut sein muss und in Anbetracht der Zunahme der Waschbärenbestände sollte man da nicht zu zimperlich sein. Das sind kräftige Burschen, da sind Marder geradezu zierlich. Selbst irgendwelche Blechstreifen halten Waschbären nicht unbedingt ab. Aber zum kleinen Räuber muss ich doch noch etwas schreiben. Die Aussage, das Einfangen des Marders sei erlaubt, ist schlicht falsch.
Marder (Baum-/Steinmarder) unterliegen als jagdbares Wild dem Bundesjagdgesetz. Wer unbefugt diese Tiere jagt, begeht eine Straftat nach § 292 StGB (Jagdwilderei). Bitte dort mal nachlesen, dann brauche ich es hier nicht zitieren. Der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied, ob das Tier gefangen oder getötet wird. Da geht es auch nicht drum, sondern darum, dass fremdes Jagdausübungsrecht verletzt wird. Daher ist es auch egal, um welche Wildart es sich handelt. Das Strafmaß bestimmt sich da nach den Umständen.
Es gibt da nur wenige Ausnahmen und die betreffen das Fangen/Töten bestimmter Wildarten, u.a. i.d.R auch Steinmarder in befriedeten Bezirken. Was das wiederum ist, ist hier gut erklärt: https://de.wikipedia.org/wiki/Befriedeter_Bezirk_(Jagdrecht)
Die Bundesländer handhaben dass durchaus verschieden, aber haass kann sich da mal das niedersächsische Jagdrecht zu Gemüte führen. Aber die Holzhütte im Wald ist niemals ein befriedeter Bezirk, mithin finden die Regelungen des Jagdrechts volle Anwendung, und auch des Strafrechts.
Sicher, wo kein Kläger, da kein Richter, aber auch der Marder in der Rattenfalle erfüllt den Tatbestand der Jagdwilderei. Ich wollte das nur mal klar stellen.

Aber vielleicht hatte der haass'sche Marder ja so eine Ahnung hinsichtlich einer Baugenehmigung.:emoji_wink:
 
Oben Unten