Mal wieder Erlebnisse aufm Bau

Mitglied 59145

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Hallo!

Ich baue ja grade eine Halle also bitte nicht alle zu laut lachen:mad:.

Eingangstüren 2Flg. Stahltüren, Ausgeschrieben mit geteilter Drücker Nuss Garnitur mit Antipanik, bekommen habe ich: Antipanik Dund Drücker-Drücker natürlich ungeteilt......:emoji_open_mouth::emoji_open_mouth::emoji_open_mouth:

Da brauch ich erstmal kein Schloss einbauen:emoji_grin:

Aber ist ja noch nen bisschen hin bis Werkzeug und Maschinen reinkommen:emoji_grin::emoji_grin:
braucht also nicht alle am WE "zu Besuch kommen".

Werd jetzt mal das Zeug vom Heizungsheini wegräumen......

Wo wir gerade dabei sind, diese 3 Türen 2m*2,5m sind nur "grundiert" ,hat jmd ne idee was man dafür verrechnen kann? Allso ich lasse 2 auf jeden Fall so!:emoji_grin::emoji_grin:
Also laut Angebot "Schlussbeschichtung nach Wahl des AG"

Nicht das hier jetzt die idee aufkommt ich möchte hier einen "Anstängi arbeitenden" Handwerker übers Ohr hauen, zu dikutieren haben wir da noch ganz andere und viel schlimmere Dinge!!!

Gruss
Ben
 

Mitglied 59145

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Also, das geht ja schnell mit dem nicht mehr Editieren.

Es muss eine geteilte Nuss mit Drücker - Drücker sein:eek:

Habe mit Antipanik null Kontakt gehabt, eigentlich müssen doch neue Schlösser rein oder wie funzt das ?

Antipanik brauch ich ja nur von innen.:emoji_grin: Oder wie habt ihr das, braucht doch eigentlich auch keine ... ,frage glaub ich erstmal ob das wegen Brandschutz oder so ist?

Also Gruss

Ben

P.S. Spätestens der Monteur muss doch da den Fehler merken....tztztz

Edit: Zum Ändern muss ich angemeldet sein.....
 

sino5

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Also, das geht ja schnell mit dem nicht mehr Editieren.

Es muss eine geteilte Nuss mit Drücker - Drücker sein:eek:

Ist das eine Frage oder hast du die Kenntnis selbst erlangt.
Geteilte Nuss muss sein. Es gibt die verschiedensten Panikschlösser. Den Sinn verstehst du doch oder.
Im nicht abgeschlossenen Zustand sind beide Drücker in Funktion und kannst von beiden Seiten die Tür öffnen. Sobald jemand die Tür verschließt (egal ob von innen oder von außen) ist der Drücker von außen nicht mehr in Funktion (Du kannst den Drücker betätigen und die Türfalle wird nicht reagieren). Von innen jedoch, kann man den Drücker betätigen und der Schloßriegel und die Falle werden zurückgeholt und die Tür kann geöffnet werden. Deshalb die geteilte Nuss da unterschiedliche Funktionen. Nach eimaligen Betätigung von innen wird die Tür geöffnet aber weiterhin von außen außer Betrieb. Es gibt auch Varianten, wo das Schloss nach Panikbetätigung auch von außen weiter betätigt werden kann. Ist natürlich darauf zu achten, ob man das möchte, wenn z.B. Leute durch die abgeschlossene Tür das Gebäude verlassen und davon ausgehen, dass die wieder verriegelt ist. Da musst du schon wissen, welche Funktion du tatsächlich haben musst, da es noch so etliche andere Funktionen gibt.
Aber aus deinem ersten Beitrag bin ich nicht ganz schlau geworden.
Grüße[FONT=&quot][/FONT]
 

Mitglied 59145

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Naja,
beide Aussentüren sind nach dem Abschließen mit Schlüssel,also verriegeln, immer noch über den Drücker beidseitig zu öffnen.:emoji_grin:

War schon etwas wirr geschrieben...,habs ja selber kaum noch verstanden.

jedenfalls dachte ich weg. langem Wochenende mach ich da mal eben Schließzylinder rein, nutzt aber nichts.

Gruß
Ben
 

sino5

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Ich verstehe das nicht: eine durchgehende Nuss kann doch in ein Panikschloss nicht eingeschoben werden. Wenn es aber so ist, dann teile doch einfach die Nuss auf die richtige Länge in 2 Teile und es funzt.

Oder schau doch mal, ob das schloss einen Riegel hat, wo du die Panik ausser kraft setzt. Dann würde ein Zylinder einen Sinn machen.

Also schönes WE
 

Mitglied 59145

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Muss ich garnicht drüber Nachdenken, bin ja mal Kunde.:emoji_grin:

Bevor ich da jetzt gucke, die sind eh nochmal da, bei den Aussentüren ist kein Kompri-Band drinnen!!!!:eek:

Dabei haben sie die so schön angeschweisst....:emoji_grin:

Naja so ist es halt...

Gruss
Ben
 

ölfisch

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Hallo,
nur zur Info.
(Klugscheißer Modus)
Drückergarnitur und Schloß "müssen" zusammen geprüft sein.
Irgend ein Teil auswechseln geht nicht.
(Geht schon ist aber nach Norm nicht zugelassen)
Sprich Schloß X geht auch nur mit Drückergarnitur X.

Klick (steht unter Norm, rechte Seite grauer Kasten – unten)


Es könnte sich ja im Ernstfall etwas verhaken wenn nicht alles genau geprüft ist. Da haben sich die Herren aus dem Normenauschuß wieder etwas tolles einfallen lassen.

Gruß M.
 

Mitglied 59145

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Greift das nicht nur ei Brandschutzauflagen?

Die habe ich nicht, wollte halt morgens nur eine Tür aufschliessen müssen.

Inzwischen hat es scheinbar irgendwer "repariert" jedenfalls funktioniert es jetzt...

Aber Kompriband fehlt immer noch....

Gruss
Ben
 

ölfisch

ww-robinie
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Greift das nicht nur ei Brandschutzauflagen?

Wenn ich mich recht Entsinne ist das in der ASR (irgendwas mit technische Regeln für Arbeitsstätten) geregelt.
Es geht um einen Fluchtweg, das hat nichts direkt mit Brandschutz zu tun. Schlichtweg damit das man raus aus dem Gebäude kommt. Z. b. Erdbeben und der erste Fluchtweg ist versperrt.

Das ist aber alles nur Halbwissen. Am besten den Architekten mal fragen. Wobei die sich meiner Erfahrung selbst mit Brandschutz selten auskennen.

Gruß M.
 

Mitglied 59145

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Meiner kennt sich meines Erachtens mit nicht sehr viel aus, doch Rechnungen schreiben kann er....:eek:

War jetzt nen bisschen doll aber hat er sich auch selber zuzuschreiben....

Gruss
Ben
 

predatorklein

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Hallo

Habe beim Bau unserer Halle die Erfahrung gemacht,daß man mit allen zuständigen Behörden vorab mal " talken " sollte .

So erfährt man im Vorfeld,worauf viel und worauf wenig Wert gelegt wird.

Uns wurde bei einigen Geschichten die uns im Vorfeld Sorgen machten ( z. B. Brandschutz ) von den zuständigen Behörden mitgeteilt,daß man es auch akzeptiert wenn wir Sache XY etwas anders ausführen.

Was teilweise einiges an Kosten eingespart hat :emoji_wink:

Was die ( Behörden ) Jungs aber gar nicht mögen ist wenn einer einfach mal drauf los werkelt und dann noch den Dicken macht wenn ihm die zuständige Behörde in die Weichteile tritt :emoji_grin:

Gruß
 

checkalot

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ach so... zum Thema Architekten und Brandschutz: Freund von mir ist Architekt und hat mit mal sein Leid geklagt: Brandschutzaufsicht ist (zumindest bei uns in BaWü) das jeweilige Landratsamt, das im Zweifel die einschlägigen Verordnungen auslegt. Brandschutz ist nach medienwirksamen Bränden ein "heißes" Thema und man legt die Sachen dann wieder viel kritischer aus. Eine absolute Entscheidung "geht" - "geht nicht" ist in vielen Fällen gar nicht von außen zu treffen, weil die Vorschriften auch großen Interpretationsspielraum lassen. Das unterstützt auch die Erfahrung von predatorklein, dass du (oder dein Architekt, wenn er sich Mühe gibt!) in der Tat im Vorfeld mal mit den Leuten sprechen solltest... da sind auch ganz pragmatische und vernünftige Leute dabei :emoji_slight_smile:
 

Mitglied 59145

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Hallo!

Danke erstmal für die Hinweise....

Ich habe mich von Anfang der Planung an schon sehr stark informiert.

Hatte Kontakt mit Gewerbeaufsicht, Bauamt und der Feuerwehr...
Die Feuerwehr war z.B sehr kooperativ mit Informationen bezgl. des Hydrantennetzes hier vor Ort.
Gewerbeaufsicht freut sich auch regelrecht wenn man die "einfach mal fragt".
Versicherung sollte man auch mal kontaktieren, das sind alles Punkte die nur ein bisschen Zeit kosten und einem eine Menge Probleme sparen.

Viel geholfen hat mir auch ein Fachbuch: Planung und Einrichtung von Tischler-/Schrteinerbetrieben. Würde ich am Ende des Baues auch weiterreichen....

Was jetzt an Problemen auftritt sind eindeutig vom Bauunternehmer und Architekt verschuldet, sind einfach Planungs und Ausführungsfehler.
Das sehe ich inzwischen recht entspannt, geben sich auch alle mehr Mühe und merken langsam das es doch nicht ganz so einfach ist mit mir zu bauen.
Ist schon verrückt was man so merkt wenn man sich mit einem Thema auseinander setzt.

Gruss
Ben
 

haass

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Hallo Ben,
Bestandteil der Planung des arch. Muss sein deine halle nach der Arbeitsstätten-Verordnung zu planen. Das musste auch in der funktionalausschreibung stehen!
Damit sind alle dort stehenden Vorschriften Teil des Auftrags an den bu.
Somit muss deine Tür mit den entsprechenden Schlössern und Garnituren ausgerüstet sein. Da würde ich auch genauestens drauf achten, denn die Abnahme der halle kommt, auch z.b. Von der Gewerbeaufsicht, muss die Tür so ausgerüstet sein. Sonst gibts ärger.
Zum anstrich - du schreibst . Schlussbeschivhtung nach Wahl des AG. Das heißt du legst fest was darauf soll. Ich würde empfehlen, dass auch machen zu lassen und nicht abzuziehen. Sollte später irgend etwas mit der Tür falsch sein, könnte der AG aus seiner Gewährleistung gehen und sagen, dass du bei deinem Anstrich etwas an der Tür verändert hast. Könnte dann schlecht werden.
Gruß
Heiner
 
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