weissbuche
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In der DIN 942 wird Holz für Tischlerarbeiten in verschiedene Qualitätsklassen eingeteilt und für jede Klasse bestimmte Anforderungen festgelegt ( Anzahl und Größe der Äste, Risse, Harzgallen usw. ) . Wenn ich Tischlerarbeiten bestelle, kann ich eine bestimmte Qualität festlegen aus der mein Auftrag gefertigt werden soll. Es gibt auch für andere Werkstücke festgelegte Qualitäsanforderungen, die sich aus Vorgaben in DIN- Vorschriften, Vorgaben aus der VOB oder CE - Richtlinien ergeben. Soweit sind wir uns, glaube ich, einig. Für Tische gibt es, meines Wissens, keine Vorgaben durch irgendwelche Normen. Man sollte wohl aus Gründen der Ergonomie gewisse Höhen einhalten, ist aber sonst frei in der Gestaltung. Der Kunde kommt, man bespricht was er haben möchte, schaut sich Beispiele oder sogar das in Frage kommende Holz an, klärt Details zur Oberfläche und natürlich zum Preis und dann geht's los. Alles ganz normal und findet wahrscheinlich täglich 1000mal in Deutschland statt. Geschäftsgrundlage ist erstmal das BGB mit allen Konsequenzen wie Gewährleistung usw.. Wer Möbel aus Alt-/Wildholz kauft, erwartet keine Makellose Fläche wie bei einer A-Eiche. Dementsprechend stehen die Chancen für eine nachträgliche Mängelrüge wegen Risse schlecht, es sei denn, sie verhindern den übliche Gebrauch der Sache. Bei Ben, der ja wohl ein "alter Hase" in diesem Bereich ist, gehe ich davon aus, daß er genau so verfährt und seiner Aufklärungspflicht nachkommt. Wie gesagt, kann man über die Verwendung von Alt/ Wildholz geteilter Meinung sein, das hat dann aber nur mit persönlichem Geschmack zu tun, sicherlich nicht mit irgendwelchen DIN-Vorschriften.