"Möbelarchitektur" & Verwendung von geschütztem Titel

Annimi

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Als Hinweis und zur Aufklärung um Schaden und Wettbewerbsanzeigen vorzubeugen:
Der Titel Architekt, Innenarchitekt und artverwandte Bezeichnungen wie Archtown, ArcStyle, InnenarChic, Möbelarchitektur, sowie Leistungsbeschreibungen aus denen zB. innenarchitektonische Planung, architech-Design usw. suggeriert wird, fallen unter den Titelschutz (Deutschland).

Die BAK und die Wettbewerbshüter achten darauf, mahnen ab und zeigen ggf. bei Wiederholung, Verstöße an.

Verwenden darf diesen Titel und seine artverwandte Bezeichnung NUR wer in einer Landesarchitektenkammer eingetragen ist und auch nur mit der entsprechenden Fachrichtung. Diplom Ingnieure haben sich bis zur Kammereintragung immer den Zusatz "Fachrichtung Innenarchitektur" oder "Fachbereich Architektur" zu führen und sind angehalten Missverständnisse von Bauherrn oder Kunden aufzuklären.

Wer als Unternehmer im Innenausbau tätig ist und die oben genannten Titel und artverwandten Bezeichnungen benutzen möchte, handelt widerrechtlich, wenn er nicht in eine Landesarchitektenkammer eingetragen ist! (also Vorsicht)

...ist nur gut gemeint, anni
 

Annimi

ww-robinie
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Nein, denn der Gesetzgeber handelt nach ...

Das wird ja fast so Verrückt wie bei der Telekom, die Webseiten wie "blackpages" abgemahnt hat, weil man sie mit den Gelben Seiten oder auch "yellowpages" verwechseln könnte...
...dem Grundsatz des Verbraucherschutzes:

Zitat aus Bundesarchitektenkammer e.V. "Berufsbezeichnung: Architekt, Innenarchitekt, Garten- und Landschaftsarchitekt, Stadtplaner darf sich nur derjenige nennen, der in die Architektenliste eines Bundeslandes eingetragen ist. Diese Berufsbezeichnungen sind durch Architektengesetze geschützt und dienen zugleich durch die Kontrolle der Qualifikation dem Verbraucherschutz."

Auszug (BauKaG NRW)
(2) Wortverbindungen mit Berufsbezeichnungen nach Absatz 1 oder diesen Berufsbezeichnungen ähnliche Bezeichnungen wie "Architekturbüro" oder "Büro für Stadtplanung" darf nur verwenden, wer die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen befugt ist.
(Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...es_id=5217&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det192246)

Es gibt noch mehr Beispiel für Wortverbindungen, die alle abgemahnt wurden und deren Verwender eine einstweilige Unterlassungserklärung unterzeichnen durften mit Strafandrohung.
 

Intasie

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Des Kaisers neue Kleider oder mehr Schein als sein

Ganz ehrlich wer sich als was besseres darstellt als er ist, ist selten etwas besseres! Hab eben mal gegoogelt und folgendes gefunden:
"Raumkonzepte & Möbelarchitektur" Objects - Objects - Raumkonzepte und Möbelarchitektur

Schlimm wird es für meinen Geschmack, wenn sich Personen oder Unternehmen so darstellen als würden sie hochwertige Möbel selbst herstellen.
Fairerweise muss man doch den Handwerker dazu nennen, selbst wenn man das gute Stück NUR entworfen hat ob mit /ohne Konstruktionszeichnungen. Ich handhabe das jedenfalls so!
 

Hans-Friedrich

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Liebe Anni,
du willst mich mal wieder unbedingt falsch verstehen.
Das die Berufsbezeichnungen Architekt, Innenarchitekt... geschützt sind, finde ich in Ordnung. Nicht anderes machen das auch Ärzten, Anwälten...

Was mich wirklich daran stört, ist dieses:

Es gibt noch mehr Beispiel für Wortverbindungen, die alle abgemahnt wurden und deren Verwender eine einstweilige Unterlassungserklärung unterzeichnen durften mit Strafandrohung.

Wenn wirklich eine "Wortkombination" wie "Archtown" abgemahnt wird, weil man dabei sofort an einen Architekten denkt, dann stimmt da was nicht!
Darum auch das Beispiel mit der Telekom. (Zugegeben habe ich mich da vertan, es war nicht "blackpages" sondern "darkpage")
Telekom erhebt Anspruch auf schwarze Seiten | heise online

Die Telekom war damals ganz heiß im Abmahngeschäft unterwegs. Mehr Beispiele gefällig, die ebenso absurd sind?
Telekom schützt spezielle Schreibweise von "Internet"
Telekom erhebt Anspruch auf den Buchstaben T
Telekom erhebt Anspruch auf die Farbe Magenta
 

Annimi

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Wenn wirklich eine "Wortkombination" wie "Archtown" abgemahnt wird, weil man dabei sofort an einen Architekten denkt, dann stimmt da was nicht!
Darum auch das Beispiel mit der Telekom. (Zugegeben habe ich mich da vertan, es war nicht "blackpages" sondern "darkpage")
Telekom erhebt Anspruch auf schwarze Seiten | heise online]

So einfach geht das alles auch nicht. Bewegt sich der Geschäftsbereich im/um/durmherum vom Bau- & Ausbausektor z.B., dann sollte man auf gar keinen Fall mit Wortkombinationen suggerieren, man sei Architekt oder Innenarchitekt. Denke das ist mal klar und eigentlich verständlich.

Was für den Geschäftspartner eines Archis interessant sein dürfte ist, dass derjenige welcher die 'höhere' Ausbildung hat und man davon ausgehen kann dieser habe Kenntnis von der behandelten Materie, als erster in Haftung genommen wird im Schadensfall. Zudem MÜSSEN Archis laut Kammergesetz eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen (die sich gewaschen hat an Versicherungssumme!). Das Alles gehört mitunter zu dem sog. Verbraucherschutz.

Heiß diskutiert wird seit geraumer Zeit in den Kammern die Verwendung in der IT-Branche als IT-Architekt. Beim durchlesen solcher z.B. Stellenanzeigen wird dann nach und nach klar es handelt sich auf gar keinen Fall um den Bausektor.
 

Hans-Friedrich

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Bewegt sich der Geschäftsbereich im/um/durmherum vom Bau- & Ausbausektor z.B., dann sollte man auf gar keinen Fall mit Wortkombinationen suggerieren, man sei Architekt oder Innenarchitekt. Denke das ist mal klar und eigentlich verständlich.

Jo, so ist das klar verständlich. Und genau darauf wollte ich hinaus!

Heiß diskutiert wird seit geraumer Zeit in den Kammern die Verwendung in der IT-Branche als IT-Architekt. Beim durchlesen solcher z.B. Stellenanzeigen wird dann nach und nach klar es handelt sich auf gar keinen Fall um den Bausektor.

Das hat seinen Ursprung in den USA. Und der Vergleich ist halt durchaus passend!
Wenn meine Verwandten mich fragen, was ich denn nun beruflich genau mache und wie meine Arbeit aussieht, kann man das wunderbar mit der des Architekten vergleichen. Nur das bei mir kein Haus, sondern eine Software rauskommt.
 

Annimi

ww-robinie
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Das hat seinen Ursprung in den USA. Und der Vergleich ist halt durchaus passend!
Wenn meine Verwandten mich fragen, was ich denn nun beruflich genau mache und wie meine Arbeit aussieht, kann man das wunderbar mit der des Architekten vergleichen. Nur das bei mir kein Haus, sondern eine Software rauskommt.

Muss man dafür unbedingt die schöne Architektur sprachlich benutzen? Könnt Ihr IT-ler euch nicht einfach eine neue Bezeichnung suchen, System/ Struktur/ Organismus/ Skelett/ Körper mit Gedächnis oder so in die Richtung. Wieso die Bezeichnung Architektur, was ist daran vergleichbar? :emoji_wink:
 

Snekker

ww-robinie
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Ich weiß nicht, die spinnen die Architekten, langsam kommt man in Deutschland in die Nähe Amerikanischer Verhältnisse. Wen man jedes Wort auf die Goldwaage legen muß ist das sehr kompliziert. Was machen Architekten? Sie entwerfen Dinge! Ein anderes Wort für entwerfen ist designen. Streiche den Architekten und setze Designer und du hast keine Probleme. Designer ist ein nicht geschützter Begriff. Im übrigen währen deutsche Richter gut beraten wen sie ab und zu einmal eine Klage abweisen würden. Es ist unzumutbar das Worte oder Silben die in irgend einer weise mit dem Wort Architekt zu tun haben gleich eine Abmahnung auslösen. Da würde die deutsche Sprache bald unbenutzbar. Ich denke es sollte reichen das aus der Firmenbezeichnung unmissverständlich hervor geht das es sich nicht um einen Architiekten handelt. Wenn du schreibst du bist Designer dann Ist das klar und deutlich.
 

bluepants

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Heimwerkerhimmel ;)
und wie sieht es mit "Arch." aus? das habe ich schon bei jemandem gelesen und darüber gegrübelt, was das bedeuten könnte und außer Architekt ist mir nichts eingefallen.

Ich weis aber, dass er kein Architekt ist :emoji_wink:
 

Snekker

ww-robinie
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Das ist alles genau so verrückt wie die Idee den Buchstaben T für sich zu beanspruchen. Dann dürfen wir den Buchstaben jetzt nicht mehr verwenden??? Der Buchstabe T ist vor der Telekom dagewesen, genau wie es Architektengegeben hat bevor das Wort zum geschützten Begriff wurde. Wir haben die älteren Rechte! Man kann nur Schützen was einem gehört. Architekten gibt es seit mehr als 6000 Jahren. vor ein paar Jahren haben ein paar Menschen diesen Begriff zum geschützten Begriff erklärt. Das ist genau so absurd wie der versuch das Menschliche Genom zu patentieren. Man kann doch wohl nur schützen was einem gehört. Das das Menschliche Genom keinem Menschen gehören kann ist nur logisch. Da wir in einer Gesellschaft leben die alles Schriftlich festlegt würde ich gerne den Nachweis sehen das der Erfinder des Wortes Architekt das Eigentumsrecht an dem Wort an die deutschen Architekten übertragen hat. Den Nachweis können die nie erbringen Ergo haben sie es sich wiederrechtlich angeeignet
 

Annimi

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und wie sieht es mit "Arch." aus? das habe ich schon bei jemandem gelesen und darüber gegrübelt, was das bedeuten könnte und außer Architekt ist mir nichts eingefallen.

Ich weis aber, dass er kein Architekt ist :emoji_wink:

Hey bluepants,
wenn jemand Wortteile verwendet die suggerieren SOLLEN, er sei Architekt, Innenarchitekt oder er wolle sein Werken auf die gleiche Stufe heben wie es diesem "Titelgeschützen" Beruf obliegt, dann ist das ganz klar ein Verstoß gegen den Titelschutz, wenn er nicht als solcher eingetragen ist in einer Architektenkammer Deutschlands. "Arch." wäre ein solcher Verstoß. Die Kammergesetzte gelten für alle, es gibt keine Ausnahme.

Ein wichtiger Hinweis noch zu Leistungsbild und der Honorierung Zitat: "Das Preisrecht der HOAI gilt nicht nur für die Berufsgruppen der Architekten und Ingenieure, sondern für alle Personen, die Leistungen erbringen, die in den Leistungsbildern oder anderen Bestimmungen der HOAI erfasst sind (leistungsbezogene Anwendung der HOAI)." Zitatende, Quelle: Gebührenordnung HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
 
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