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(23.04.2013) Zahlt das Jobcenter die Miete für einen Hartz-IV-Empfänger direkt an den Vermieter und geschieht dies auch noch für einen Monat, in dem der Leistungsempfänger gar nicht mehr in der Wohnung wohnt, so kann es die Überzahlung nicht vom Vermieter zurückverlangen. Dies hat das Landessozialgericht Bayern entschieden. [...]
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