LSG Baden-Württemberg: Keine Entschädigung für lange Verfahrensdauer bei rechtsmissbr

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(21.03.2013) Es besteht kein Entschädigungsanspruch für die vergleichsweise lange Dauer eines Gerichtsverfahrens, wenn das Verfahren für den Kläger offensichtlich keine relevante Bedeutung hatte und kein Interesse an der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage feststellbar ist. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Verfahren zu Unterkunftskosten entschieden (Urteil vom 20.02.2013, Az.: L 2 SF 1495/12 EK, BeckRS 2013, 67112). [...]

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