Li Akku auf Holzregal, Brand, gewerblich. MIETER SCHULD

Mr.Ditschy

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Gewerblich ist bei uns schon seit Jahren ein extra Akku-Ladeschrank Vorschrift ...
 

Mr.Ditschy

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Da war auch m.W. nichts von Gerwerbe die Rede, noch von 18V Werkzeug-Akkus (war der Ursprung nicht Kamera Akkus usw. als Hobby!?).
 

Time_to_wonder

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Gewerblich ist bei uns schon seit Jahren ein extra Akku-Ladeschrank Vorschrift ...
Auf welche Vorschrift beziehst Du Dich?

Ich kenne das so, dass der Unternehmer von der BG aufgefordert ist, im Rahmen seiner GBU individuelle und werksame Maßnahmen festzulegen. Oder gibt es da tatsächlich eine verbindliche Vorschrift?
 

Time_to_wonder

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Also doch keine generelle, faktische Vorschrift.

Cemo ist ja Hersteller entsprechender Behältnisse, logisch, das es sich bei denen sehr „dramatisch“ liest.
 

Mr.Ditschy

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Das bewertet nach GBU jeder selbst und hatte ja geschrieben "bei uns" ist das Vorschrift im Gewerbe (wobei der Ladeschrank mit Absaugung zwecks Brandschutz und Umweltschutz eingerichtet wurde) ... die Firma in #1 hat das zumindest nicht so ernst genommen und hat nun den Schaden und kann dennoch froh sein, dass kein Personenschaden dabei war.
 

Christoph1981

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Hallo,
ich will das Thema nicht kleinreden, aber wie häufig geraten Akkus wirklich in Brand? Im Verhältnis zur vorhandenen Menge der genutzten Geräte in Haushalt, Garten und im professionellen Bereich.

Umsichtiger Umgang (z. B. Laden nur unter Aufsicht) sollte doch schon die Grundvoraussetzung für die Verhinderung größerer Brandereignisse sein.

Ich stelle mir gerade die Frage, wie heute und in Zukunft die Fahrzeuge mit E-Antrieb und grossen Akkus gesichert werden müssten? Die kommen dann alle in eine entsprechend Feuerfest konstruierte Garage???
 

brubu

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Hallo zusammen
Interessant wäre es zu erfahren wer im Holzbereich spezielle Vorkehrungen trifft zum Laden der Akkus und welche Vorschriften wirklich verbindlich sind.
Garagen sind bei uns Motorfahrzeugeinstellräume für die Brandschutzvorschriften bestehen. Da ist also unbeabsichtigt auch für Elektrofahrzeuge vorgesorgt.
Im anderen Thema habe ich aus unserer Schreinerzeitung erwähnt wie für Baustellen geschrieben wurde, die Akkus müssten an den "dafür vorgesehenen und geeigneten Orten geladen werden". Dies habe ich als Unsinn bezeichnet weil diese Aussage keinerlei brauchbare Hinweise gibt wo man Akkus laden soll.
Beim eingangs erwähnten Gerichtsentscheid, bzw. dem Teil der hier veröffentlicht wurde, wird auf keine Vorschriften verwiesen.

Beim Makita 18V Ladegerät habe ich versucht im Kleingedruckten Hinweise zur Brandgefahr zu finden. Da heisst es nur das Gerät dürfe nicht in Gegenwart brennbarer Flüssigkeiten und Gase betrieben werden.
Also, wo genau sind für die meist kleinen Betriebe ohne spezielles Sicherheitspersonal die klaren Vorschriften? Die finde ich bei uns nicht, bei euch kann ich es nicht beurteilen.
Gruss brubu
 

jochen-steini

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Ich kann die Argumentation des Gerichts nicht folgen, dass 18V-Akkus eine größere Gefahr in sich birken als z.B. 3V Akkus.
Ein 18V-Akku besteht halt aus mehreren 3V-Akkus. Wenn ich 6 Handys gleichzeitig lade ist die Gefahr genauso groß wie bei einem 18V Akku.
 

Mr.Ditschy

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Gewerblich hast halt einen anderen Standard und Wissensstand an Sicherheit einzuhalten, das ist ganz anders als Privat …

Und "bei uns" heißt jetzt was genau?
Ist es das "bei uns" in deiner Firma, oder ist es das "bei uns" in Baden-Württemberg?
„Bei uns im Gewerbe“ ist doch immer in einer Firma … ansonsten sorry wenn das verwirrend war (ob es dann aber noch zig Unterschiede von Handwerker und Industrie gibt, erzieht sich meiner Kenntnis).
 

pedder

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Auf welche Vorschrift beziehst Du Dich?

Ich kenne das so, dass der Unternehmer von der BG aufgefordert ist, im Rahmen seiner GBU individuelle und werksame Maßnahmen festzulegen. Oder gibt es da tatsächlich eine verbindliche Vorschrift?
Spätestens nach so einem Urteil sollte man ein Brandschutzkonzept für Akkuladegeräte entwickeln, einhalten und überwachen. Alles andere sieht zumindest dieses Gericht als grob fahrlässig an. Und dann nutzt die schönste Versicherung nichts..
 

Mr.Ditschy

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Hallo,
ich will das Thema nicht kleinreden, aber wie häufig geraten Akkus wirklich in Brand? Im Verhältnis zur vorhandenen Menge der genutzten Geräte in Haushalt, Garten und im professionellen Bereich.
Die Häufigkeit das etwas passiert spielt hier weniger eine Rolle, es geht m.E. eher um die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, auf das sich die Versicherung nun beruft … ist denke ähnlich wenn sonstiges als ein Gefahrstoff bewertet wird.

Umsichtiger Umgang (z. B. Laden nur unter Aufsicht) sollte doch schon die Grundvoraussetzung für die Verhinderung größerer Brandereignisse sein.
Glaub kaum das jemand im Gewerbe das Laden beobachtet (nicht mal oft Privat) …

Ich stelle mir gerade die Frage, wie heute und in Zukunft die Fahrzeuge mit E-Antrieb und grossen Akkus gesichert werden müssten? Die kommen dann alle in eine entsprechend Feuerfest konstruierte Garage???
Das wird erst spannend, wenn die ersten Garagen/Häuser mit den E-Fahrzeugen abbrennen - doch auch da wird Gewerbe sicher ganz anders bewertet … sind aber nicht auch Starterbatterien schon längst Li?
 

Time_to_wonder

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Gewerblich ist bei uns schon seit Jahren ein extra Akku-Ladeschrank Vorschrift ...
Sorry, aber mir ist das zu unpräzise, auch nach Deinen weiteren Erläuterungen.

Fakt ist aus meiner Sicht, dass BGen (wegen der versicherten Arbeitnehmer), Versicherer (wegen des privatwirtschaftlichen Interesses zur Risikominimierung), Behörden (wegen des öffentlich-rechtlichen Interesses) und dergleichen abstrakte Forderungen u.a. zum wirksamen vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz formulieren. Wie der einzelne Betroffene diese umsetzt, liegt erstens in seinem Ermessen aber zweitens auch in seiner Verantwortung.

Es sind wirksame Maßnahmen umzusetzen, ob das nun ein Akkuschrank ist oder ein Dixiklo draußen auf dem Firmengelände, das gefahrlos abbrennen kann, obliegt dem Einzelnen.
 

Time_to_wonder

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Garagen sind bei uns Motorfahrzeugeinstellräume für die Brandschutzvorschriften bestehen. Da ist also unbeabsichtigt auch für Elektrofahrzeuge vorgesorgt.
Das stimmt nicht so ganz, Verbrenner brennen anders als BEVs. Wenn Kraftstoff austritt, gibt es den big bang, wenn die Brühe verbrannt ist, ist es aber vorbei. BEVs hingegen produzieren nach erfolgtem Thermal Runaway oft tagelang extrem viel Hitze, was tatsächlich gerade in der Nähe einer tragenden Säule in einer Tiefgarage eine komplette Gebäudestruktur gefährden kann. Und große Wasserbassins, in denen die Fahrzeuge dann oft tagelang gekühlt werden, lassen sich in Tiefgaragen oft nicht einbringen. Daher setzen neuere Konzepte eher darauf, E-Parkplätze an statisch nicht relevanten Stellen, am Besten draußen zu planen und frühzeitig zu detektieren (auch wenn "frühzeitig" mit Ansaugrauchmelder oft schon zu spät ist).
 
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Mr.Ditschy

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Sorry, aber mir ist das zu unpräzise, auch nach Deinen weiteren Erläuterungen.

Fakt ist aus meiner Sicht, dass BGen (wegen der versicherten Arbeitnehmer), Versicherer (wegen des privatwirtschaftlichen Interesses zur Risikominimierung), Behörden (wegen des öffentlich-rechtlichen Interesses) und dergleichen abstrakte Forderungen u.a. zum wirksamen vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz formulieren. Wie der einzelne Betroffene diese umsetzt, liegt erstens in seinem Ermessen aber zweitens auch in seiner Verantwortung.

Es sind wirksame Maßnahmen umzusetzen, ob das nun ein Akkuschrank ist oder ein Dixiklo draußen auf dem Firmengelände, das gefahrlos abbrennen kann, obliegt dem Einzelnen.
Hatte doch (und andere auch) ein zu erarbeitendes Brandschutzkonzept erwähnt … und genau aus dem Ergebnis wird bei uns im Gewerbe schon recht lange als Vorschrift ein Akku-Ladeschrank installiert (ist aber denke schon seit ca. 10 Jahre so).
 

joh.t.

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Hatte doch (und andere auch) ein zu erarbeitendes Brandschutzkonzept erwähnt … und genau aus dem Ergebnis wird bei uns im Gewerbe schon recht lange als Vorschrift ein Akku-Ladeschrank installiert (ist aber denke schon seit ca. 10 Jahre so).
Wer hat denn einen, von den Anweesenden Professionellen?
 

brubu

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Betreffend genauen Vorschriften wie und wo Akkus geladen werden dürfen sehe ich kein Ergebnis. Sagen was nicht gut ist oder war ist immer einfach. Und was gehört denn genau in ein Brandschutzkonzept? Das erinnert mich eher an die baulichen Massnahmen beim Neu-oder Umbau als an die Akkuladegeräte. Die Problematik mit den Lösemitteln ist allgemein bekannt und wird mindestens dort wo kontrolliert wird umgesetzt.
Zu Ladegeräten hat bei uns bis jetzt nicht einmal die Feuerpolizei bei den periodischen Kontrollen etwas gesagt.
Gruss brubu
 

joh.t.

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Völlig OT Bekannte haben Tesla und i3 und laden und parken sie im Vorgarten direkt neben dem Haus, dass mit 150 mm Styropor eingepackt ist...
 

Christoph1981

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Völlig OT Bekannte haben Tesla und i3 und laden und parken sie im Vorgarten direkt neben dem Haus, dass mit 150 mm Styropor eingepackt ist...
Das ist das, was ich meinte. Ich habe noch von keiner Regelung zu KFZ mit Akku gehört. Wenn es zu einem Brand kommt, liest man gerne mal von großen Problemen beim Löschen. Scheinbar ist aber noch nichts wirklich schlimmes passiert...
Wahrscheinlich müssen auch da erst Gerichte zu Urteilen nach Schadensereignissen kommen :emoji_frowning2:
 
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