Auf welche Vorschrift beziehst Du Dich?Gewerblich ist bei uns schon seit Jahren ein extra Akku-Ladeschrank Vorschrift ...
Und "bei uns" heißt jetzt was genau?hatte ja geschrieben "bei uns" ist das Vorschrift im Gewerbe
„Bei uns im Gewerbe“ ist doch immer in einer Firma … ansonsten sorry wenn das verwirrend war (ob es dann aber noch zig Unterschiede von Handwerker und Industrie gibt, erzieht sich meiner Kenntnis).Und "bei uns" heißt jetzt was genau?
Ist es das "bei uns" in deiner Firma, oder ist es das "bei uns" in Baden-Württemberg?
Spätestens nach so einem Urteil sollte man ein Brandschutzkonzept für Akkuladegeräte entwickeln, einhalten und überwachen. Alles andere sieht zumindest dieses Gericht als grob fahrlässig an. Und dann nutzt die schönste Versicherung nichts..Auf welche Vorschrift beziehst Du Dich?
Ich kenne das so, dass der Unternehmer von der BG aufgefordert ist, im Rahmen seiner GBU individuelle und werksame Maßnahmen festzulegen. Oder gibt es da tatsächlich eine verbindliche Vorschrift?
Die Häufigkeit das etwas passiert spielt hier weniger eine Rolle, es geht m.E. eher um die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, auf das sich die Versicherung nun beruft … ist denke ähnlich wenn sonstiges als ein Gefahrstoff bewertet wird.Hallo,
ich will das Thema nicht kleinreden, aber wie häufig geraten Akkus wirklich in Brand? Im Verhältnis zur vorhandenen Menge der genutzten Geräte in Haushalt, Garten und im professionellen Bereich.
Glaub kaum das jemand im Gewerbe das Laden beobachtet (nicht mal oft Privat) …Umsichtiger Umgang (z. B. Laden nur unter Aufsicht) sollte doch schon die Grundvoraussetzung für die Verhinderung größerer Brandereignisse sein.
Das wird erst spannend, wenn die ersten Garagen/Häuser mit den E-Fahrzeugen abbrennen - doch auch da wird Gewerbe sicher ganz anders bewertet … sind aber nicht auch Starterbatterien schon längst Li?Ich stelle mir gerade die Frage, wie heute und in Zukunft die Fahrzeuge mit E-Antrieb und grossen Akkus gesichert werden müssten? Die kommen dann alle in eine entsprechend Feuerfest konstruierte Garage???
Sorry, aber mir ist das zu unpräzise, auch nach Deinen weiteren Erläuterungen.Gewerblich ist bei uns schon seit Jahren ein extra Akku-Ladeschrank Vorschrift ...
Das stimmt nicht so ganz, Verbrenner brennen anders als BEVs. Wenn Kraftstoff austritt, gibt es den big bang, wenn die Brühe verbrannt ist, ist es aber vorbei. BEVs hingegen produzieren nach erfolgtem Thermal Runaway oft tagelang extrem viel Hitze, was tatsächlich gerade in der Nähe einer tragenden Säule in einer Tiefgarage eine komplette Gebäudestruktur gefährden kann. Und große Wasserbassins, in denen die Fahrzeuge dann oft tagelang gekühlt werden, lassen sich in Tiefgaragen oft nicht einbringen. Daher setzen neuere Konzepte eher darauf, E-Parkplätze an statisch nicht relevanten Stellen, am Besten draußen zu planen und frühzeitig zu detektieren (auch wenn "frühzeitig" mit Ansaugrauchmelder oft schon zu spät ist).Garagen sind bei uns Motorfahrzeugeinstellräume für die Brandschutzvorschriften bestehen. Da ist also unbeabsichtigt auch für Elektrofahrzeuge vorgesorgt.
Hatte doch (und andere auch) ein zu erarbeitendes Brandschutzkonzept erwähnt … und genau aus dem Ergebnis wird bei uns im Gewerbe schon recht lange als Vorschrift ein Akku-Ladeschrank installiert (ist aber denke schon seit ca. 10 Jahre so).Sorry, aber mir ist das zu unpräzise, auch nach Deinen weiteren Erläuterungen.
Fakt ist aus meiner Sicht, dass BGen (wegen der versicherten Arbeitnehmer), Versicherer (wegen des privatwirtschaftlichen Interesses zur Risikominimierung), Behörden (wegen des öffentlich-rechtlichen Interesses) und dergleichen abstrakte Forderungen u.a. zum wirksamen vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz formulieren. Wie der einzelne Betroffene diese umsetzt, liegt erstens in seinem Ermessen aber zweitens auch in seiner Verantwortung.
Es sind wirksame Maßnahmen umzusetzen, ob das nun ein Akkuschrank ist oder ein Dixiklo draußen auf dem Firmengelände, das gefahrlos abbrennen kann, obliegt dem Einzelnen.
Wer hat denn einen, von den Anweesenden Professionellen?Hatte doch (und andere auch) ein zu erarbeitendes Brandschutzkonzept erwähnt … und genau aus dem Ergebnis wird bei uns im Gewerbe schon recht lange als Vorschrift ein Akku-Ladeschrank installiert (ist aber denke schon seit ca. 10 Jahre so).
Das ist das, was ich meinte. Ich habe noch von keiner Regelung zu KFZ mit Akku gehört. Wenn es zu einem Brand kommt, liest man gerne mal von großen Problemen beim Löschen. Scheinbar ist aber noch nichts wirklich schlimmes passiert...Völlig OT Bekannte haben Tesla und i3 und laden und parken sie im Vorgarten direkt neben dem Haus, dass mit 150 mm Styropor eingepackt ist...