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(02.04.2013) Die Klägerin war auf der Treppe nach dem Besuch einer Arztpraxis gestürzt. Deswegen wollte sie von der Hauseigentümerin Schadensersatz und Schmerzensgeld in einer Größenordnung von 10.000 Euro. Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, da es einen Verstoß der Hauseigentümerin gegen die Verkehrssicherungspflicht nicht erkennen konnte. [...]
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