Leihwerkstatt Versicherung

pius

ww-esche
Registriert
25. August 2003
Beiträge
477
Ort
Freiburg i. Br.
Hallo zusammen,

bei uns in der Werkstatt tauchen schon öfter mal entfernt Bekannte auf, die mal eben was an der Maschine machen wollen.
Nun habe ich mal gehört, das man im Falle eines Unfalles zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Stimmt das?
Gilt das auch wenn der betreffende einen Maschinenschein hat?
Kann ich das schriftlich ausschließen (Vertrag machen...)

Ich fände es ehrlich Schade wenn wir das nicht mehr erlauben dürften. Ich war ja auch schon oft froh, wenn ich mal wo dran durfte.

für Antworten wie immer äusserst dankbar.
 

elgarlopin

ww-robinie
Registriert
28. Dezember 2008
Beiträge
2.078
Ort
Hamburg
"... tauchen schon öfter mal entfernt Bekannte auf, die mal eben was an der Maschine machen wollen.... wenn ich mal wo dran durfte".

Also ich staune!
Du schreibst: "in der Werkstatt". Na gut, bei mir in der Werkstatt lass' ich auch schon mal jemanden an die Kaffemaschine, auch ohne den M.-Schein!
Aber ansonsten: "enfernt Bekannte ... mal wo dran" lassen"?
OT :emoji_open_mouth:Wie sieht denn deine Frau die Sache?

Franz
 

raftinthomas

ww-robinie
Registriert
16. Oktober 2004
Beiträge
3.810
Ort
Aachen/NRW
auf welcher rechtlichen grundlage sollst du denn zur rechenschaft gezogen werden können?
imho auch theoretisch nur möglich, wenn du von einem extrem grossen gefahrenpotenzial für den bediener weisst und dieses ignorierst. mir fällt dazu aber keine standartmaschine ein.
 

Gerd Lutter

ww-ahorn
Registriert
10. Februar 2008
Beiträge
107
Ort
Berlin
Hallo erst mal, das Zauberwort heißt in diesem Fall wohl Haftungsausschluss unterschreiben lassen. Aber nicht: Eltern haften für ihre Kinder. Da gibts von Fachanwälten Formulierungen, die zwar nicht 100% wasserdicht sind, aber hinreichend weitreichend davor schützen, in Regress genommen zu werden, wenn einer trotz vorher ausgesprochener Warnung und Anleitung im Beisein eines Verantwortlichen Mist baut und sich verletzt. Schönen Gruß aus dem Saatwinkel von Gerd
 

elgarlopin

ww-robinie
Registriert
28. Dezember 2008
Beiträge
2.078
Ort
Hamburg
Hallo,
nur mal so am Rande, weil's ja auch dazugehört:
Wie sieht es denn mit der Haftung umgekehrt aus?
Ich denke da an so Sachan wie "über einen Nagel abgerichtet, Bandsägeblatt gerissen plus entsprechende Reparatur- und Einstellarbeiten plus Leerzeiten der entspr. Maschine" usw.
Oder bin ich da zu "pingelig"?
Auf ernstgemeinte Antworten freut sich

Franz
 

Gerd Lutter

ww-ahorn
Registriert
10. Februar 2008
Beiträge
107
Ort
Berlin
Hallo erst mal, grundsätzlich wird das bei mir ganz klar geregelt: Wer den Schaden verursacht, zahlt. Wie jemand das intern mit seiner Versicherung regeln kann, muss jeder selbst wissen. Ausfallzeiten gab es bislang (innerhalb von drei Jahren) im tolerierbaren Rahmen, da nur einmal die Hobelmesser aus Schadensgründen getauscht werden mussten. Allerdings sage ich auch vorher an, was Sache ist, wenns wirklich schief laufen sollte. Steht aber sicherheitshalber auch im Haftungsausschluss. Und , wie gesagt, in drei Jahren nichts weiter vorgekommen bei regelmäßiger Nutzung. Gruß aus dem Saatwinkel von Gerd
 

pius

ww-esche
Registriert
25. August 2003
Beiträge
477
Ort
Freiburg i. Br.
haftungsausschluss

hallo Gerd,

du könntest wohl nicht den 99%tig wasserdichten Haftungsausschluss-Text rüberwachsen lassen?

Mir wärs tatsächlich lieber, wenn das jeder unterschreibt, der bei uns an die Maschinen geht - Ich könnte mir schon vorstellen, das irgendeine Versicherung einen verklagen will, wenn es mal um Personenschäden und den damit verbundenen hohen Kosten geht...

ich hab ja mal gehört, das man auch den Führerschein kontrollieren müsste, bevor man sein Auto verleiht, sonst fahrlässig.

Wegen der Absicherung der Maschinen würde ich schon meinen, das klar ist, das Schäden bezahlt werden müssen. Es kommt ja auch nicht HinzundKunz zu uns, sondern schon zumindest über Ecken bekannte.

Danke mal wieder für die Antworten
 

predatorklein

ww-robinie
Registriert
24. März 2007
Beiträge
7.347
Ort
heidelberg
Moin

Mir wärs tatsächlich lieber, wenn das jeder unterschreibt, der bei uns an die Maschinen geht - Ich könnte mir schon vorstellen, das irgendeine Versicherung einen verklagen will, wenn es mal um Personenschäden und den damit verbundenen hohen Kosten geht...


Mit Sicherheit wird sich eine Versicherung querstellen wenn was passiert und die ganze Geschichte versicherungstechnisch nicht wasserdicht ist.

Auch irgendwelche selbst aufgesetzten Schriftstücke sind da oft für die Tonne solange die eben juristisch nicht nahezu perfekt sind.
Wir haben einen Dauermieter bei uns mit in der Werkstatt und haben uns von dessen Versicherung bestätigen lassen was alles abgedeckt ist.

Klar ist erst mal die Wahrscheinlichkeit groß,daß überhaupt nichts passiert.
Und wenn was passsiert ist es meist eine Kleinigkeit die man mit paar € aus der Welt schaffen kann.
Geht´s um eine größere Sache sieht alles schon ganz anders aus.
Oft ist der Verursacher gar nicht in der Lage solch einen Schaden zu zahlen.
Wenn er das überhaupt will , denn beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf :emoji_wink:

Wir verleihen aus diesem Grunde zum Beispiel keinerlei Werkzeuge mehr und geben unsere Firmenautos auch nicht mehr raus.
Einfach weil bei Schäden keiner für aufkommen will :emoji_frowning2:
Ein " guter " Bekannter von uns hat 2 ETW gekauft und sich immer wieder mal Werkzeug ausgeliehen :confused:
Klar,nach dem Kauf von den 2 Wohnungen war keine Kohle mehr da für einen billigen Bohrhammer und eine Stichsäge :emoji_stuck_out_tongue:

Ich würde mal bei der Handwerkskammer nachfragen wie die das regeln würden.
Selbst aufgesetzte Schreiben sind da für die Katz,da die jeder halbwegs ordentliche Anwalt im Nachhinein auseinanderpflückt :mad:
Wir hatten den Fall mal beim Verleihen eines Autos,im Nachhinein gab der gute Mann an,es sei ihm überhaupt nicht klar gewesen,daß er für selbst verschuldete Schäden un unserem Auto aufkommen muß.
Hätte er das genau erklärt bekommen hätte er natürlich einen Mietwagen geliehen und eine Extraversicherung abgeschlossen.
So hat er es vor Gericht dann auch angegeben und der Richter war seiner Meinung :confused:

Wir blieben auf 800 € Schaden sitzen,nicht so schlimm weil es nur ein leichter Blechschaden war.
Gelernt haben wir da draus aber was.

Gruß
 

Gerd Lutter

ww-ahorn
Registriert
10. Februar 2008
Beiträge
107
Ort
Berlin
Hallo erst mal, also einen selbst aufgesetzten Text für Haftungsausschluss etc., das kann man wirklich vergessen. Ich habe für den Text beim Fachanwalt € 250,00 bezahlt. Und auch das ist "nur " weitreichend aber nicht total sicher. Insofern hab ich ein bischen das Problem, den Text einfach so weiterzureichen. Ich werd mal den Anwalt fragen, wie das mit den Rechten zur Weitergabe aussieht, von wegen copyrights und so. Gruß aus dem Saatwinkel von Gerd
 

Gerd Lutter

ww-ahorn
Registriert
10. Februar 2008
Beiträge
107
Ort
Berlin
Klar doch. Aber wie oben schon geschrieben, das hat mich was gekostet . Wollen wir das über e-mail oder telefonisch verhandeln? e-mail adresse und homepage stehen hier ja, da findest Du auch Telefon. Freundliche Grüße aus dem Saatwinkel, Gerd
 
Oben Unten