Kragarmtreppe

ihateusernames

ww-kastanie
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Moinsen werte Kollegen,

anbei eine Anfrage and die Treppenbauer und kundige Holzwürmer:
ich soll beizeiten eine Stahlkonstruktion ausgeführt als Kragarmvariante mit Holz belegen.
Ich weiss leider noch nicht, ob der Schlosser die einläufige Konstruktion selbst erstellt oder ob ein Planungsbüro dahintersteckt.
Holzauswahl und Oberfläche lassen wir zunächst einmal dahingestellt.

Was mich interessiert:
wie würdet Ihr die Auftrittsbreite wählen?
Sofern der Holzkasten eine Stärke von 90 mm besitzt ( angenommene 50 mm Stärke Quadratrohr plus 2x 20 mm Deck ) bleiben 90 bis 100 mm Luft bis UK folgende Stufe.
Arbeitet Ihr mit Übertritt?
Ist natürlich abhängig von Lauflänge und Geschosshöhe, ...

Für mich aber nun die entscheidende Fragen:
Existieren DIN - Normen, muß ein statischer Nachweis erfolgen ( oder gar Schlossergewerk? ), würdet Ihr das Kastenprofil dämmen ( Schall ? ),
Fugenausbildung zur Wand,
Kleber beim Aufschieben des Kastens auf die Rohre, ....
Fragen über Fragen!!

Liebe Leute, schüttet mich einfach mit Infos zu!!!
Bis unlängst, der Fritz
 

MacGreg

ww-nussbaum
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Servus Fritz!

Hab ich recht verstanden, dass die Trittstufen auf einen Stahlkragarm aufgeschoben werden?
Ich werd leider nicht ganz schlau aus deinen Angaben... Eine (Hand) Skizze würde ungemein helfen...

Zur Tritthöhe: du Solltes bzw. musst die Schrittmaßregel, Sicherheitsregel und Bequemlichkeitsregel für Treppen einhalten!!!

Eine relevante Norm wäre z.B. : DIN 18065, Treppenmaße

schönen Gruß

MacGreg
 

ihateusernames

ww-kastanie
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@ MacGreg

My dear scottish woodworker,

my aim was not to hear something about a regular stairway, where conditions build in the german DIN - Norm 18065, to get safety from one to the other floor.

Just wanted to meet somebody here, who has already had experience with this special type of stairs!

No offense, pardon me!
Fritz
 

MacGreg

ww-nussbaum
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Servus Fritz!
Well.... Für was brauchst du denn genau Normen?
Ist die Treppe für dich privat oder für einen privaten oder öffentlichen Auftraggeber?

Ich hab's leider noch nicht ganz verstanden..... Sollen Kragarme an der Wand befestigt werden und darauf deine Stufen aufgeschoben werden?

Auftrittsbreite würde ich nach der Sicherheitsregel ermitteln... 45<= A + S <= 47
A = Auftritt S = Steigung...

Gruß
Macgreg aus München
 

Besserwisser

ww-robinie
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Aaaalso,

ich behaupte immer, von Treppenbau keine Ahnung zu haben, in der Berufsschule nie gemacht und in der Meisterschule auch nie. Ich weiss aber GANZ genau, was der Fritz will.
Wenn man nicht mal im Ansatz versteht, um was es geht, sollte man sich auch eingestehen keine Ahnung zu haben und die Finger still halten.
Die statische Seite ist doch alleine Sache des Schlossers, du machst ja quasi nur die Deko drauf, ohne statische Funktion. Gilt ja für ne aufgesattelte Mittelholmtreppe ebenso. Wobei da ja zumindest die einzelne Stufe noch Verkehrslast zum Holm übertragen muss.
 

MacGreg

ww-nussbaum
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Well,....

Sorry wenn ich was gesagt habe Besserwisser... Bin ich dir in irgendeiner Weise auf einen Fuß getreten?
Erinnert mich ein wenig an Dr. Schönfärber: "Wenn man schon nichts versteht, dann schweigt man still, und hält sein dummes maul!"

Meine Beiträge waren alles andere als dekonstruktiv gemeint!

Aber ich bin wohl besser still und sag nichts mehr...

MacGreg
 

magmog

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guude,

für ALLE Treppen, außer denen in klassisch handwerklicher Ausführung, benötigen eine Statik für das komplette System.
Ohne das die Statik mit allen Dimensionierungen vorliegt: Hände weg. Es geht um Gesundheit und Leben!
 

ihateusernames

ww-kastanie
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@ justus

Mahlzeit die Herren,

so langsam kommt Bewegung in die Runde!
Justus hat erfasst, worauf es mir eigentlich ankam.

Einmal abgesehen von späterer handwerklicher Ausführung mit oben genannten Fragezeichen.
Vordergründig geht es mir um eine rechtliche Absicherung.
Da es sich nun um eine handwerkliche Kooperation zwischen Holzschinder und Eisenbieger handelt, steht die Frage im Raum:
Wird der Schlosser in Regress genommen, wenn seine Verankerung aus der Mauer rauscht oder sind beide Gewerke in der Pflicht???
Da es sich bei diesem Projekt um keine eigentliche Holztreppe, erstellt nach den allgemeinen annerkannten Regeln der Technik, handelt, erscheint es mir so,
daß eine statische Berechnung von Nöten ist.
Ja, wer nun: Schlosser? Tischler? Beide?
Hat überhaupt jemand hier in diesem Forum ein ähnliches Problem bzw. Projekt vorzuweisen?
Mit der Bitte um reichliche Antworten verbleibe ich bis neulich,
der Fritz
 

ihateusernames

ww-kastanie
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@ justus

Mahlzeit die Herren,

so langsam kommt Bewegung in die Runde!
Justus hat erfasst, worauf es mir eigentlich ankam.

Einmal abgesehen von späterer handwerklicher Ausführung mit oben genannten Fragezeichen.
Vordergründig geht es mir um eine rechtliche Absicherung.
Da es sich nun um eine handwerkliche Kooperation zwischen Holzschinder und Eisenbieger handelt, steht die Frage im Raum:
Wird der Schlosser in Regress genommen, wenn seine Verankerung aus der Mauer rauscht oder sind beide Gewerke in der Pflicht???
Da es sich bei diesem Projekt um keine eigentliche Holztreppe, erstellt nach den allgemeinen annerkannten Regeln der Technik, handelt, erscheint es mir so,
daß eine statische Berechnung von Nöten ist.
Ja, wer nun: Schlosser? Tischler? Beide?
Hat überhaupt jemand hier in diesem Forum ein ähnliches Problem bzw. Projekt vorzuweisen?
Mit der Bitte um reichliche Antworten verbleibe ich bis neulich,
der Fritz
 

Besserwisser

ww-robinie
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Ich hab schon verstanden, worauf du hinaus willst.
Mal anders rum gefragt: Du belegst ne Betontreppe mit Holzstufen und nach zwei Jahren bricht die Treppe zusammen. Wirst du als Tischler in Regress genommen? Immerhin hast du den Gehbelag montiert.
Etwas anderes ist es, wenn du (evtl nach Anleitung des Betonbauers) selbst geschalt oder gegossen hast. Aber ich gehe davon aus die Montage der Schlosserarbeiten bleiben wie üblich dem Schlosser vorbehalten. Ist ja sowohl vom statischen als auch vom rein praktischen nicht so ganz ohne, würde ich mich nicht gerade drum reissen.
Ich steh nach wie vor auf dem festen Standpunkt: Wer das statische Grundgerüst liefert, steht für die Funktion und alle zur Bauabnahme erforderlichen Gegebenheiten (standsicherheitsnachweis, Zulassung etc) gerade. Und wenn der Schlosser dein Sub ist dann lass dich nicht von Sprüchen a la "hamm wer noch nie gebraucht" verunsichern. Lass es dir schriftlich geben :emoji_wink:
 

magmog

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guude,

Rechtliche Beratung kann, darf, will und wird Dir hier kaum einer geben.
Die Angelegenheit ist von einem Statiker zu rechnen und von einem
Prüfstatiker gegenzurechenen. Der Bauleiter hat die entsprechende Ausführung zu überwachen,
das nachfolgende Gewerk hat auf erkennbare Probleme der Vorarbeiten zu prüfen.
Wenn was schief geht wird der eine die Fehler an die jeweils anderen weitergeben wollen,
bis hin zu "als Fachmann hätte er es sehen müssen!

Ergo:emoji_open_mouth:rdentlich arbeiten und alles protokollieren (viele Fotos, viele Zeugen, ALLES schriftlich)
 

tinus

ww-fichte
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Hallo Fritz,

ich habe vor fünf jahren mal so eine Treppe gemacht. Der Schlosser hat pro Stufe 2 Stahlrohre 60/60 aus der Wand stehen lassen, wir haben Stufen 330/100 mm aufgeschoben und am Ende angeklebt.

Die Treppe ging vom Wohnzimmer auf eine Galerie, also innerhalb einer Wohnung. Der Architekt meinte, dass es in diesem Fall keiner Genehmigung bedarf.

Ich hätte gerne noch ein Bild hochgeladen, klappt aber leider nicht.

Gruss Tinus
 

tomkaes

ww-robinie
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Hallo Fritz,

Der Architekt meinte, dass es in diesem Fall keiner Genehmigung bedarf.

Gruss Tinus

Meinen heisst: nicht wissen.
magmog hat Recht!

Gerade für so eine Konstruktion muss immer eine Statik erstellt werden.
Den Prüfstatiker kann man sich bei einem Einfamilienwohnhaus sparen,
wenn der aufstellende Bauingenieur gem. §66 LBO in der Liste der
im jeweiligen Bundesland zuständigen Ingenieurkammer eingetragen ist.

Gruss
Thomas
 
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