Kosten für Beseitigung eines Holzschadens

ClintNorthwood

ww-robinie
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Mietkaution nicht für Schäden.
Kann er dir ohne Zweifel beweisen das du das warst?
Am besten natürlich ist eine Privathaftpflicht. Darin enthalten ist eine sogenannte passive Rechtsschutzfunktion. Der Vermieter muss sich dann mit denen auseinandersetzen.
Fraglich ist auch, ob so ein Schaden nicht unter normale Abnutzung fällt. Schon alleine wenn es mehrere solcher Schäden gibt.
Ich halte es für schwierig für den Vermieter, in dem Fall Ansprüche geltend zu machen.

Melde dich mal mit dem Ergebnis. So was finde ich interessant.

Frohe Weihnachten!
 

kberg10

ww-robinie
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Lassen wir mal dahingestellt ob das überhaupt für ein Treppenhaus zulässig ist wegen Brandgefahr, wirkt ja wie ein Brandbeschleuniger.
Weiters wird ja der Treppengang verengt um noch mehr Schäden zu provozieren. Das nächste sollte im Treppenhaus die Wand so beschaffen sein
das sich der Instandhaltungsaufwand in Grenzen hält. Nein, von mir bekommt er keinen Cent, hat ja auch die Miete kassiert, wenn der Vermieter
sich ein Täfer anbringen lässt soll er auch mit Verschleiß klarkommen.
 

herumtreiber

ww-buche
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Lassen wir mal dahingestellt ob das überhaupt für ein Treppenhaus zulässig ist wegen Brandgefahr, wirkt ja wie ein Brandbeschleuniger.
Weiters wird ja der Treppengang verengt um noch mehr Schäden zu provozieren. Das nächste sollte im Treppenhaus die Wand so beschaffen sein
das sich der Instandhaltungsaufwand in Grenzen hält. Nein, von mir bekommt er keinen Cent, hat ja auch die Miete kassiert, wenn der Vermieter
sich ein Täfer anbringen lässt soll er auch mit Verschleiß klarkommen.

Ich halte auf der einen Seite die hier erhobene Forderung auch für Abzocke aber auf der anderen Seite hat ein Ein- oder Umzug mit Abnutzung nichts zu tun.
 

PrimaNoctis

ww-robinie
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Ich bin kein Rechtsexperte, aber gilt nicht für jeden Bodenbelag eine Abnutzungszeit, nach der dessen Geldwert bei 0 liegt? Das bedeutet, wenn ich in einen 15 Jahre alten Laminatboden, unabhängig vom Zustand, mit einer Axt ein Loch reinhaue, habe ich (theoretisch gesprochen) einen wertlosen, komplett abgenutzten Gegenstand kaputt gemacht und muss nicht tauschen, da er sowieso getauscht werden müsste.

Gilt das nicht auch für so eine Vertäfelung? Sonst müssten ja die Mieter zusätzlich für die Instandhaltung aufkommen, weil immer mal neu gestrichen oder Türen und Böden getauscht werden müssen. Und den letzten beißen die Hunde.

Finde das Thema interessant und mich interessiert auch der Ausgang. Und korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
 

WoodyAlan

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Ein Anruf beim mieterschutzbund bringt Klarheit (auch wenn man kein Mitglied ist). Den kann ich nur jedem Mieter empfehlen. Woher ich das weiß? :emoji_wink:
Bevor ich was eigenes hatte, waren wir in 6 verschiedenen Wohnungen. Und ich hatte bis auf zwei Wohnung immer mit Vermietern from hell zu tun, wobei die letzte Vermieterin dem Fass den Boden ausschlug und ich wirklich froh war um die Anwälte des Mieterbundes. Da ging es sogar ua um ein ganz ähnliches Problem.
 
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