Moin
in diesen Faden habe ich bisher nichts geschrieben!! Das Zitierte schon gar nicht!!
Hat Mathis ja schon ríchtig gestellt
Im Geschäftsverhältnis gewerblich-gewerblich ist ein Verkauf ohne Gewährleistung zulässig, auch der Verkauf von nicht dem Stand der Technik ensprechendem.
Da widersprucht auch keiner
Allerdings hat wenn nichts anderes vereinbart wurde der Käufer ( egal ob privat oder gewerblich ) dann auch Anspruch auf eine Maschine bei der alles funktioniert.
Ansonsten muß eben VORHER drauf hingewiesen werden was nicht funktioniert.
Und der Käufer kann dann entscheiden ob er kauft oder nicht ?
Und diese beliebten " Händlertricks " a la " Maschine wird als defekt verkauft " oder " Maschine wird als Ersatzteillager verkauft " ist nur ok wenn der Preis dann dazu passt.
Wobei viele Verkäufer ( gewerblich und privat ) ja auch gerne dazu schreiben,daß die Maschine einwandfrei läuft ( obwohl die Maschine als Bastlermaschine oder Ersatzteillager angeboten wird ).
Und sie auch einen handelsüblichen Preis verlangen,der in diesem Fall bei einer 2252 bei ca 3800 bis 5000 € + Mwst liegt.
Und da wurde gerichtlich schon entschieden,daß dies so nicht korrekt ist.
Zumal er einzige Grund bei solchen Geschichten eben ist,einen Gewährleistungsanspruch auszuschliessen.
Das schlimme ist, habe die Maschine von einem Gebrauchtmaschinenhändler.
Als ich den auf ein paar Sachen aufmerksam gemacht habe, verweist er auf seine AGB, das die Maschinen als defekt und ohne Garantie verkauft werden.
Schlimm
Gegenteil ist der Fall,daß du als Privatmann bei einem Händler gekauft hast ist gut für dich

Denn der kann im Gegensatz zu einem Privatmann die Gewährleistung nur auf 12 Monate verkürzen.
Irgendwelche Klauseln die Gewährleistung komplett auszuschliessen in den AGBs des Händlers sind unwirksam.
Informier dich da mal im Internet

Oder bei der Verbraucherzentrale.
Schreib dem Händler daß du dich informiert hast,schreib ihm daß der Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche in seinen AGBs unwirksam ist und du zur Not einen Anwalt beauftragst.
Die Kosten für den RA zahlt in so einem Fall wie deinem nämlich am Ende auch der Händler.
So dumm kann der gar nicht sein,daß er sich bei der Geschichte wie du sie schilderst auf einen Rechtsstreit einlässt.
Selbst die Maschine reparieren oder dran rumschrauben würde ich auf keinen Fall.
Würd ich nur machen wenn der Händler einen Preisnachlaß gewährt und du diesen akzeptierst.
Gruß