Kombinierte scm 2252

magmog

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Ja, da stimme ich Magmog völlig zu: lass den Händler die Reparatur machen, dann ist doch alles geritzt. Er wird wohl nicht so dumm sein, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, den er klar verlieren würde.
[...]



in diesen Faden habe ich bisher nichts geschrieben!! Das Zitierte schon gar nicht!!

guude,

wenn die Maschine nach Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit VBG 7j vor Baujahr 1980 in Verkehr gebracht wurde, muß sie keine Bremse haben.

Im Geschäftsverhältnis gewerblich-gewerblich ist ein Verkauf ohne Gewährleistung zulässig, auch der Verkauf von nicht dem Stand der Technik ensprechendem.
Schließlich ist der Käufer Fach- und Teilkaufmann.
Bei verdeckten Mängeln hat man evtl. eine Chance.
Anders sieht es aus, wenn volle Einsatzfähigkeit vereinbart wurde oder es sich beim Käufer um einen Privaten handelt..

Eine Gleichstrombremse mit Sanftanlauf oder Stern-Dreieckautomat gibt's für kleines Geld und ist von einem Stromer einfach einzubauen. Eine Schnittstelle für die Absauge ist dabei und den Blödsinn einer mechanischen Bremse ist man auch los.

Tip: Klinger & Born GmbH - Ihr Lieferant für elektronische Steuerungen
 

Micha83

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Hallo magmog

wie beschrieben ist die Maschine Bj 88 und wurde mit Bremse ausgeliefert.
Ich habe die Maschine als Privatperson gekauft.
Was wäre denn das richtige bei Klinger und Born?
Bin da elektrisch nicht sehr bewandert.

mfg Micha
 

predatorklein

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Moin

in diesen Faden habe ich bisher nichts geschrieben!! Das Zitierte schon gar nicht!!

Hat Mathis ja schon ríchtig gestellt :emoji_wink:

Im Geschäftsverhältnis gewerblich-gewerblich ist ein Verkauf ohne Gewährleistung zulässig, auch der Verkauf von nicht dem Stand der Technik ensprechendem.

Da widersprucht auch keiner :emoji_slight_smile:

Allerdings hat wenn nichts anderes vereinbart wurde der Käufer ( egal ob privat oder gewerblich ) dann auch Anspruch auf eine Maschine bei der alles funktioniert.
Ansonsten muß eben VORHER drauf hingewiesen werden was nicht funktioniert.
Und der Käufer kann dann entscheiden ob er kauft oder nicht ?

Und diese beliebten " Händlertricks " a la " Maschine wird als defekt verkauft " oder " Maschine wird als Ersatzteillager verkauft " ist nur ok wenn der Preis dann dazu passt.

Wobei viele Verkäufer ( gewerblich und privat ) ja auch gerne dazu schreiben,daß die Maschine einwandfrei läuft ( obwohl die Maschine als Bastlermaschine oder Ersatzteillager angeboten wird ).
Und sie auch einen handelsüblichen Preis verlangen,der in diesem Fall bei einer 2252 bei ca 3800 bis 5000 € + Mwst liegt.
Und da wurde gerichtlich schon entschieden,daß dies so nicht korrekt ist.
Zumal er einzige Grund bei solchen Geschichten eben ist,einen Gewährleistungsanspruch auszuschliessen.

Das schlimme ist, habe die Maschine von einem Gebrauchtmaschinenhändler.
Als ich den auf ein paar Sachen aufmerksam gemacht habe, verweist er auf seine AGB, das die Maschinen als defekt und ohne Garantie verkauft werden.

Schlimm :confused:

Gegenteil ist der Fall,daß du als Privatmann bei einem Händler gekauft hast ist gut für dich :emoji_slight_smile:
Denn der kann im Gegensatz zu einem Privatmann die Gewährleistung nur auf 12 Monate verkürzen.
Irgendwelche Klauseln die Gewährleistung komplett auszuschliessen in den AGBs des Händlers sind unwirksam.

Informier dich da mal im Internet :emoji_wink:
Oder bei der Verbraucherzentrale.

Schreib dem Händler daß du dich informiert hast,schreib ihm daß der Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche in seinen AGBs unwirksam ist und du zur Not einen Anwalt beauftragst.

Die Kosten für den RA zahlt in so einem Fall wie deinem nämlich am Ende auch der Händler.
So dumm kann der gar nicht sein,daß er sich bei der Geschichte wie du sie schilderst auf einen Rechtsstreit einlässt.

Selbst die Maschine reparieren oder dran rumschrauben würde ich auf keinen Fall.
Würd ich nur machen wenn der Händler einen Preisnachlaß gewährt und du diesen akzeptierst.

Gruß
 

Micha83

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Hallo

Derr Herr Verkäufer möchte sich nächste Woche um die Bremse kümmern.
Anschließen kann die dann mein Betriebselektriker anklemmen.

mfg Micha
 

magmog

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guude,

was ein Quatsch, da jammert einer im Profiforum rum, der sich dann als Privater äußert.
Da hätte man sich das Meiste gleich sparen können!

Gewerblich an Gewerblich hat volle Vertragsfreiheit, die können auch einen Nagel für 1000,-€ handeln. Solange keine Sittenwiedrigkeit vorliegt, der Vertag erfüllt wird und keine Erpressung vorliegt ist auch das legal.
Aber inzwischen sind wir ja schlauer, es handelt sich um einen Privatkäufer. Da haben wir natürlich eine ganz andere Rechtsgrundlage, solange er sich nicht als gewerbicher ausgegeben hat.
 

Micha83

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Nein habe ich nicht, ich schrieb ja, ich möchte demnächst ein Nebengewerbe anmelden.
Zuvor muss aber die Werkstatt fertig werden.
Darf man sich als nichtselbständiger Tischlermeister nicht im Profiforum aufhalten?

mfg Micha
 

magmog

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guude,

klar darfst Du!
Aber wie Du siehst hat das jetzt zu unnötigen Missverständnissen geführt.
Alle gingen automatisch von einem Kauf gewerblich an gewerblich aus, dabei gelten in diesem Fall die Gesetze im gewerblich an privat Kaufvertrag. Da besteht ein erheblicher Unterschied.

Wg. der Motorsteuerung müsste man zuerst die Motorleistung kennen, und ob ein Gehäusegerät notwendig ist oder genügend Platz in einem evtl. vorhandenem Schaltkasten besteht.
Die vorhandenen Befehlsgeräte sollten auch bekannt sein.
 

Micha83

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Entschuldigung,
ich dachte das wäre bei meiner Vorstellung hier eindeutig rüber gekommen.
Da die Maschine nun wohl doch eine Zukunft bei mir hat,
möchte ich wieder zurück zum eigentlichen Thema Hobelmaschine.
Habe mal alle möglichen Bleche abmontiert, um den Dreck rauszupusten.
Die Antriebsketten und die große Führung vom Dickentisch eingesprüht.
Jetzt stoße ich aber in der Betriebsanleitung unter Punkt 4.2.1 den Begriff SPREIZSCHEIBE vermerkt.
Weiß leider nicht, wie ich die Seite hier rein bekomme.
Wo soll diese zu schmierende Spreizscheibe sein?
Hat jemand schon Erfahrung mit diesen Tischverlängerungen?
http://www.vemashop.com/epages/6127...tion=View&ObjectID=8506968&PageSize=30&Page=5
Möchte die Abrichtlänge vergrößern und den Dickentisch verlängern.
200 mm breit und jeweil 500 lang würde mir vorschweben.

mfg Micha
 

Micha83

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Ich habe den Bereich mit der Spreizscheibe mal Fotografiert.

Weis einer von euch, was hier gemeint ist?
Das Symbol mit der Fettspritze, ist bei mir leider nicht vorhanden.
Ich werde mir so eine Tischverlängerung zulegen.
Hat der Dickentisch ein Problem, wenn ich den einseitig mit den 10 kg der Verlängerung belaste?

mfg Micha
 

magmog

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guude,

soweit ich sehe, hat der Dicktentisch die alte SCM Zentralsäule. Bei der würde ich keine nur am Tisch befestigte Verlängerung anbauen, sonst neigt der Tisch noch mehr zum kippen.
Ein selbständig stehende Tisch mit Höhenkoppelung wäre besser.
 

Micha83

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Hallo

Hm, hab ich mir schon gedacht, dann wird es nur eine kleine Verlängerung für den Dickentisch.
250 x 200 und 5 kg muss die Führung abkönnen.
Ich möchte die Abrichttische um jeweils 500 lang x 200 breit Vergrößern, um in Zukunft Türkanteln etc vernüftig abrichten zu können.
Wegen der langen Teile möchte ich auch den Dicketisch verlängern, damit die Teile beim rausfahren nicht so runterknallen.
mfg Micha
 
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